Ein 31-Jähriger hat vor dem Landgericht gestanden, er habe Amphetamin verkaufen wollen Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann wegen Drogenhandels verurteilt. Die Polizei hatte den 31-Jährigen am Hauptbahnhof festgenommen.

Stuttgart - Dieser Mann mit Sporttasche kam der Polizeistreife komisch vor. Am 19. April dieses Jahres kontrollierten die Beamten einen 31-Jährigen morgen gegen 6.30 Uhr an der Thouretstraße nahe dem Hauptbahnhof. Der Verdächtige streckte sofort die Waffen – im wahrsten Sinn des Wortes. Er händigte den Polizisten ein Springmesser aus und offenbarte den Inhalt der Sporttasche: mehr als 150 Gramm Amphetamin, kleinere Mengen LSD, Marihuana, Ecstasy und eine Machete mit einer 30 Zentimeter langen Klinge.

Jetzt sitzt der 31-Jährige, gebürtig im Rems-Murr-Kreis, vor der 19. Strafkammer des Landgerichts. Er ist des unerlaubten, bewaffneten Handeltreibens mit Drogen angeklagt. „Ich hatte immer schon ein Faible für Waffen, aber ich bin noch nie gewalttätig geworden“, sagt der Angeklagte. In seiner Wohnung im Kreis Biberach hatte die Polizei zwei Schreckschussrevolver, mehrere Schlagringe, einen Baseballschläger und Pfefferspray sichergestellt – plus noch mehr Amphetamin im Gefrierfach.

Total übernommen

Der 31-Jährige sagt, er habe sich total übernommen. Er habe einen Vollzeitjob als Anlagenführer gehabt und nebenbei als Wachmann gearbeitet. Zusätzlich wollte er einen Onlineshop aufbauen, als weiteres Standbein. Dieses Pensum sei nur mit Aufputschmitteln, sprich mit Amphetaminen möglich gewesen. Bis Weihnachten sei ihm alles über den Kopf gewachsen. Er hatte Schulden zu bedienen, unter anderem Mietrückstände. Da habe ihm sein Dealer 275 Gramm Amphetamin angeboten – für einen unschlagbaren Grammpreis von zwei Euro.

So sei er auf die Idee gekommen, den Stoff an alte Kumpel in Stuttgart zu verticken. „Das Springmesser und die Machete wollte ich meinen Brüdern schenken“, sagt er. Die Staatsanwältin hält das mit den Waffen für eine Schutzbehauptung: „Sie wollten Drogen verkaufen, Sie waren quasi auf Geschäftsreise.“ Die Anklägerin fordert sechs Jahre Gefängnis. Verteidiger Achim Wizemann kämpft, um einen minderschweren Fall zu konstruieren. Schließlich sei sein Mandant geständig und habe niemals vorgehabt, die Messer einzusetzen. Drei Jahre plus Therapie seien genug.

Die 19. Kammer unter Vorsitz von Richter Uwe Tetzlaff folgt diesem Antrag nicht. Drogenhandel mit Waffen hat einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren – ebenso wie Totschlag oder Geiselnahme. „Ob dies eine Sternstunde der Gesetzgebung ist, sei dahingestellt“, so Tetzlaff. Der Angeklagte neige dazu, Luftschlösser zu bauen. „Ich habe den Endruck, Sie sind zeitweise nicht in der Realität zuhause“, so Tetzlaff. Die Kammer verhängt fünfeinhalb Jahre Gefängnis.