Die persönliche Betroffenheit gibt dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 den Hebel, erneut vor Gericht zu ziehen. Foto: dpa

Eigentumseingriff lässt neue Verfahren zu – Gegebenenfalls Gang bis vor Bundesverfassungsgericht.

Stuttgart - Die Bahn will bis zum Jahresende ihre Vorbereitungen für die Tunnelbauarbeiten bei Stuttgart 21 abgeschlossen haben. Dazu braucht sie den Zugriff auf 1400 Grundstücke allein in Stuttgart und Einträge in den Grundbüchern. Die Projektgegner sehen darin die Chance, erneut gegen den Tiefbahnhof vor Gericht zu ziehen.

„Wir müssen die einmalige Chance zum Baustopp nutzen“, sagt der Nagolder Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper. Er ist einer der Sprecher des Aktionsbündnisses Gegner S 21. Loeper warb bei der Montagsdemonstration für einen Unterstützungsfonds. Damit sollen Verfahren zweier S-21-Anwohner finanziell unterstützt werden.

Die persönliche Betroffenheit gibt dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 den Hebel, erneut vor Gericht zu ziehen. 2006 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klagen von Naturschützern abgewiesen. Stuttgart 21 sei „kein planerischer Missgriff“, die „nicht abschließend beantwortete Frage der Finanzierung“ stehe nicht gegen die Bauerlaubnis, hieß es damals.

Rechtfertigung für Stuttgart 21 nochmals überprüfen

Eingriffe ins Eigentum ergäben neue Klagemöglichkeiten, so von Loeper. Zunächst müsse das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) als Fachaufsicht der Bahn über einen Baustopp entscheiden. Das Eba solle die Rechtfertigung für Stuttgart 21 nochmals überprüfen. Der Kopfbahnhof leiste mehr als der Tiefbahnhof, behauptet das Aktionsbündnis.

Parallel dazu soll der Verwaltungsgerichtshof (VGH) angerufen werden. „Es geht um Grundrechte, die Sache ist eilig“, so von Loeper. Enteignungen müssten grundsätzlich durch einen einstweiligen Baustopp verhindert werden, wenn die Gefahr bestehe, dass der Kläger ansonsten durch den Baufortschritt seine Rechte verliere. Der VGH könnte auch die Frage der Mischfinanzierung beleuchten. Stadt und Land zahlen bei Stuttgart 21 erheblich mit. Das Grundgesetz sieht dies für Bahnstrecken nicht vor.

Sollte der VGH sich nicht zuständig fühlen, wollen die Gegner die Meinung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) hören. Ein möglicher Verfassungsbruch werde das Bundesverfassungsgericht interessieren, sagt von Loeper, „die Bahn geht mit ihrer Baustelle jetzt voll ins Risiko“.