In Freiburg wurde die Öffentlichkeit vom Mord-Prozess gegen Hussein K. teilweise ausgeschlossen. Foto: dpa

Die Öffentlichkeit wird im Mordprozess gegen Hussein K. in Teilen ausgeschlossen. Dies verkündete die Vorsitzende Richterin am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg.

Freiburg - Im Mordprozess gegen Hussein K. wird die Öffentlichkeit in Teilen ausgeschlossen. Die Zuschauer müssten den Saal verlassen, während der Beschuldigte unter anderem Angaben zu seiner Sexualbiografie mache, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Weitere Angaben zur Person des Angeklagten würden jedoch öffentlich besprochen.

Dem jungen Flüchtling wird zur Last gelegt, die 19-jährige Studentin Maria L. im vergangenen Oktober in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Die bewusstlose Frau ertrank im Ufergewässer des Flusses Dreisam, wo der Täter sie nach der Vergewaltigung abgelegt haben soll.

K. wurde im Dezember 2016 gefasst. Seine Identität ist unklar, ebenso wie sein genaues Alter. Während Hussein K. angibt, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein, hält die Staatsanwaltschaft ihn für mindestens 22. Zwei Altersgutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Zudem soll der Angeklagte nach Gerichtsangaben im Iran geboren sein - nach Angaben des Flüchtlings lebte er jedoch mehrere Jahre in Afghanistan.

Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Auch am Prozesstag war das Publikumsinteresse riesig: Bereits zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung standen die Zuschauer vor dem Landgericht Schlange.