Die Eiszeit zwischen Kanzlerin Merkel und CSU-Chef Seehofer hält an. Foto: dpa

Selten hat ein Briefwechsel derartige Aufmerksamkeit erregt wie der jüngste zwischen der Kanzlerin und Bayerns Ministerpräsidenten. Horst Seehofer ist aber gar nicht glücklich über die Antwort Merkels.

München - Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat sich enttäuscht über die Antwort von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf seinen Protestbrief zur Flüchtlingskrise geäußert. „Nix Neues, nichts Tiefschürfendes“, sagte Seehofer am Mittwoch vor einer CSU-Fraktionssitzung in München - nachdem er Merkels Brief inzwischen auch selbst gelesen hatte.

Seehofer will nun mit den „maßgeblichen Ministern“ über das Schreiben beraten, am übernächsten Dienstag befasst sich das Kabinett damit. Ob die angedrohte Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund nunmehr wahrscheinlicher geworden ist, ließ der CSU-Chef zunächst offen. „Das kann man heute noch nicht sagen.“

Seehofer und sein Kabinett hatten Ende Januar an Merkel geschrieben. Konkret forderte Bayern in dem Brief eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen - und bis dahin effektive Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzübergängen. Für Deutschland verlangte der Freistaat zudem eine Obergrenze für Flüchtlinge: 200 000 im Jahr. Seehofer drohte Merkel in dem Schreiben zudem mit einer Verfassungsklage.

Kanzlerin weist bayerische Kritik zurück

Die Kanzlerin wies die bayerische Kritik in ihrem Antwortbrief jedoch zurück, insbesondere den Vorwurf, die Öffnung der Grenze für Flüchtlinge im vergangenen Jahr sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Kernsatz ihres Schreibens lautet: „Im Ergebnis sieht die Bundesregierung weder Raum für den Vorwurf, der Bund habe im Zusammenhang mit seiner Flüchtlingspolitik rechtliche Bindungen nach dem Unionsrecht oder nach nationalem Recht missachtet, noch für den Vorwurf, der Bund habe keine Schritte zur Reduzierung der Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden unternommen.“

Seehofer blieb gleichwohl bei seiner Position. Es gehe bei dem Brief und auch bei persönlichen Gesprächen immer um eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen - und eben, sollte das nicht gelingen, um eine Kontrolle der Binnengrenzen. „Das ist aus unserer Sicht eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung - und das ist der Prüfmaßstab für uns“, sagte der Ministerpräsident.