Kraftvoll zubeißen – mit Hilfe des Schulfruchtprogramms Foto: dpa

In Baden-Württemberg können vom neuen Schuljahr an bis zu 450 000 Kinder in den Genuss von Schulobst kommen – allerdings nur bis zur vierten Klasse.

Stuttgart - Das Schulobstprogramm der Europäischen Union wird zum kommenden Schuljahr von 90 auf 150 Millionen Euro aufgestockt. Jetzt steht auch fest, welche Summe Baden-Württemberg erhalten wird: 3,6 Millionen Euro. Diese Zahl nannte der zuständige Referent des Regierungspräsidiums Tübingen, Carsten Dehner, am Dienstag den Stuttgarter Nachrichten. In Tübingen wird das Schulobstprogramm landesweit koordiniert.

Baden-Württemberg beteiligt sich seit vier Jahren an dem Projekt für gesunde Ernährung. Bisher standen dem Land dafür rund 2,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung der Mittel können nach Angaben des Regierungspräsidiums künftig 450 000 Kinder in den Genuss von frischem Obst kommen; bisher waren es maximal 290 000.

Profitieren sollen von dem Programm künftig ausschließlich Kinder in Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen – jedoch keine Schüler weiterführender Schulen. „Wir standen vor der Entscheidung, die Mittel nach dem Windhundverfahren zu verteilen oder eine Altersgrenze festzusetzen“, sagt Dehner. Man entschied sich für Letzteres, „weil sich der Geschmack schwerpunktmäßig im Kindesalter ausbildet“. Da die Fördermittel in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurden, hatten sich neben 854 Kindergärten und rund 500 Grund- sowie Haupt-/Werkrealschulen auch weiterführende Schulen beteiligt – im vergangenen Jahr waren dies 27 Hauptschulen, 52 Realschulen, 48 Gymnasien, 28 Berufsschulen und 109 Sonderschulen.

Werden die zusätzlichen 1,1 Millionen Euro ohne weiterführende Schulen überhaupt abgerufen? Dehner ist zuversichtlich. Die Einrichtungen würden dem Regierungspräsidium jetzt schon die Türen einrennen, sagt er: „Das Schulobstprogramm wird sich weiter erfolgreich entwickeln.“ Um Obstgeld zu erhalten, müssen die interessierten Einrichtungen Sponsoren finden, die 50 Prozent der Kosten übernehmen. Sie können dann selbst darüber bestimmen, von wo sie das Obst beziehen. Zur Auswahl stehen bisher 125 Obst- und Gemüsebauern sowie Großhändler, die vom Regierungspräsidium als Lieferanten zugelassen sind. Die Einrichtungen haben damit auch die Möglichkeit, sich für Obst aus regionaler Produktion zu entscheiden. „Möglich ist, dass sich auch Bewirtschafter von Streuobstwiesen bei uns melden“, sagt Dehner.

Hintergrund ist die Forderung des Naturschutzbundes (Nabu), angesichts der Obstschwemme in diesem Jahr Streuobst auch für das Schulobstprogramm einzusetzen. Das Landwirtschaftsministerium teilte dazu allerdings auf Anfrage mit: „Bei Streuobst sei der Anteil des zum Direktverzehr geeigneten Tafelobstes gering. Es handelt sich überwiegend um Sorten, die nur zur Weiterverwertung geeignet sind.“