Der Stadtrat Hannes Rockenbauch hat eine Debatte über die Reglen, die sich der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung selbst setzt, ausgelöst Foto: dpa

Die Auseinandersetzung im Gemeinderat um die Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 hat Folgen. Das Hauptorgan will sich mit seiner Geschäftsordnung befassen. Den Stadträten drohen dabei revolutionäre Neuerungen wie die Erlaubnis, ihre Vorträge künftig mit Folien oder Powerpoint-Präsentationen aufzuwerten.

Stuttgart - Die Auseinandersetzung im Gemeinderat um die Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 hat Folgen. Das Hauptorgan will sich mit seiner Geschäftsordnung befassen. Den Stadträten drohen dabei revolutionäre Neuerungen wie die Erlaubnis, ihre Vorträge künftig mit Folien oder Powerpoint-Präsentationen aufzuwerten. Und vielleicht gravierende Einschränkungen durch ein Revival der Redezeit-Ampel.

Am Donnerstag war es im Plenum nicht nur wetterbedingt hitzig zur Sache gegangen. Der Großteil der 55 Stadträte stöhnte über Hannes Rockenbauch, den Chef der Fraktion SÖS/Linke plus, und dessen Einsatz gegen den Stuttgart-21-Tiefbahnhof. Der Mann traute sich in kurzen Hosen ans Rednerpult, während alle anderen vom bequemeren Sitzplatz aus gesprochen hatten. Ein erster Affront, der Gegrummel auslöste.

Das wurde stärker, als der Architekt auch noch Folien für seinen Vortrag einsetzen wollte. „Entweder beenden Sie das hier, oder der Gemeinderat wird darüber abstimmen“, drängte CDU-Chef Alexander Kotz OB Fritz Kuhn (Grüne) zum ultimativen Eingriff. Der Rat sei frei zu entscheiden, sagte Kuhn, ließ über die Folien abstimmen und musste anschließend, weil Rockenbauch die Nutzung untersagt wurde, „Schämt euch“-Rufe von der Tribüne parieren. Mehrheit gelte, sagte Kuhn, „da gibt es nichts zu skandieren!“. Man sei ja nur gegen die Präsentation, „weil wir das auch hätten machen können“, übte sich SPD-Chef Martin Körner in hilflosen Erklärungsversuchen.

Gut 20 Minuten später wurde Rockenbauch von Kotz erneut ausgebremst. Die Redezeit sei längst überschritten, monierte der CDU-Mann. Paragraf 22 der Geschäftsordnung gebe eine „vage Regelung“ her, dass Reden drei, bei Schwerpunktthemen zehn Minuten dauern dürften, blätterte Kuhn in einer Kladde. Die Regel ist tatsächlich exakt gefasst, die Redezeit streng rationiert. Mehr als zehn Minuten kann nur der Ältesten- oder Gemeinderat zubilligen, und die „Einhaltung wird mittels einer technischen Zeithilfe kontrolliert“.

Rockenbauch gab Gas und heimste viel Beifall von der Tribüne ein. „Im Landtag wäre Beifall verboten, nur damit Sie das wissen!

“, gab Kuhn dem möglichen Landtagskandidaten der Linken vergrätzt mit auf dessen Rückweg zum Sitzplatz. Tatsächlich sind im Landtag „Zeichen des Beifalls und der Missbilligung sowie laute Äußerungen untersagt“. Der Paragraf 95 wird jedem Besucher in die Hand gedrückt.

„Unsere Geschäftsordnung müsste dringend überarbeitet werden“, sagte Rockenbauch am Freitag. Vorschläge zur Debattenkultur, zur Videoübertragung der Ausschusssitzungen und eine Aktuelle Stunde, in der Bürgermeister antworten müssten, habe er Kuhn schon gemacht. Bei dessen Vorgänger Wolfgang Schuster (CDU) habe er sogar schon einen Film zum Taktfahrplan zeigen dürfen. „Normalerweise dauern unsere Gemeinderatssitzungen fünf bis sieben Minuten, sie dürften gern länger dauern“, sagt Rockenbauch zugespitzt. Die Auseinandersetzung vor Publikum gehöre schließlich „zur demokratischen Kultur“.