Diese Leistungen sind inbegriffen. Foto: nitpicker / shutterstock.com

Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Leistungen, die durch das Bürgergeld abgedeckt werden. Jetzt weiterlesen!

Grundsätzlich dient das Bürgergeld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Bezahlt werden die Ausgaben für alltägliche Anschaffungen wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung, Hausrat oder auch Strom. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, wenn diese in einem angemessenen Rahmen liegen. Darüber hinaus gibt es diverse Sonderleistungen, die je nach individueller Bedarfslage gewährt werden können.

Was alles vom Bürgergeld bezahlt wird

Die genaue Höhe und Art der Leistungen können je nach individueller Situation und Bedarf variieren. Folgende Leistungen können jedoch im Bürgergeld mitinbegriffen sein:

  • Regelbedarf: Dieser umfasst die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung und Warmwasser), sowie Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Um eine Vorstellung über die Höhe des Bürgergelds zu bekommen, das Ihnen zustünde, können Sie einen Bürgergeldrechner verwenden (zum Beispiel den der Caritas).
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung: Das Bürgergeld deckt angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ab, einschließlich Nebenkosten wie Kaltwasser- und Warmwasserversorgung. Die Angemessenheit der Kosten wird lokal festgelegt. Hierfür ist in der Regel der kommunale Träger der Grundsicherung zuständig. Die Höhe variiert also.
  • Mehrbedarfe: Diese werden in besonderen Lebenslagen gewährt, wie zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, Alleinerziehung, einer medizinisch erforderlichen kostenaufwendigen Ernährung oder einer Behinderung.
  • Einmalige Leistungen: Diese können gewährt werden, wenn besondere Bedarfe auftreten, wie die Gründung eines Haushalts, Geburt eines Kindes oder für spezifische medizinische Notwendigkeiten wie orthopädische Schuhe. Solche einmaligen Leistungen müssen beim zuständigen Jobcenter direkt beantragt werden.
  • Teilhabe und Bildung von Kindern und Jugendlichen: Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Geld- und Sachleistungen für die Teilhabe und Bildung von Kindern und Jugendlichen gewährt. Darunter fallen zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfestunden, die Übernahme des Mitgliedsbeitrages eines Sportvereins oder die Anschaffung eines Musikinstruments.