Nicht immer ist zu erkennen, ob noch aktiv gearbeitet wird. Foto: Animaflora PicsStock / shutterstock.com

Eine Baustelle ist augenscheinlich nicht mehr aktiv, trotzdem stehen die Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung noch. Was gilt jetzt?

Viele Autofahrer kennen es: Nachdem wochenlang Bauarbeiten auf einer Straße ausgeführt worden sind, stehen plötzlich nur noch die Schilder da. Die Straße scheint auf den ersten Blick einwandfrei befahrbar zu sein. Doch die Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung, die während der Baustelle galt, stehen immer noch. Darf man nun wieder schneller fahren oder nicht? Wir haben beim ADAC nachgefragt.

Woran muss man sich halten?

Laut ADAC ist man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man sich an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Selbst wenn eine Baustelle auf den ersten Blick nicht mehr erkennbar aktiv zu sein scheint, kann die Geschwindigkeitsbegrenzung aus zunächst nicht erkennbaren Gründen noch notwendig sein. So könnte es zum Beispiel sein, dass der Fahrbahnbelag neu ist und erst eine gewisse Griffigkeit erreichen muss, bevor er wieder mit normaler Geschwindigkeit befahren werden darf.

In der Regel gebe es einen Grund, warum die Schilder noch nicht abgebaut wurden und die Geschwindigkeitsbegrenzung weiterhin gilt, so der ADAC. Nur in äußerst seltenen Fällen könne es vorkommen, dass Schilder vergessen werden. In solch einer Situation können sich Autofahrer mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen und dort nachfragen, ob die Schilder tatsächlich vergessen wurden oder aus gutem Grund noch stehen.

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Wo endet die Baustelle?

Wenn ein Streckenverbot mit einem Gefahrenzeichen (z. B. Baustellenschild) kombiniert ist, bedeutet das nach Angaben des ADAC: Das Tempolimit endet nach der markierten Gefahrenstelle, selbst wenn kein Schild zur Aufhebung da ist, solange es aus der Umgebung klar erkennbar ist und kein Aufhebungsschild in der Nähe ist. Zudem ist ein Aufhebungszeichen auch dann nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbotes aus einem Zusatzschild ergibt.