Darf der Kleiderschrank direkt an der Wand stehen? Foto: Dariusz Jarzabek / shutterstock.com

Hier erfahren Sie, welchen Abstand von Möbeln zur Wand Experten empfehlen und warum dies gegen Schimmel helfen kann.

Wie weit den Kleiderschrank von der Wand wegstellen?

Das Umweltbundesamt empfiehlt, große Möbel wie Schränke, Regale oder Kommoden mindestens 3 bis 5 cm von der Wand wegzustellen. Einige Experten empfehlen sogar einen Abstand von 10 cm zur Wand. Dies gilt insbesondere für Außenwände, hinter denen sich kein bewohnter Raum befindet. Allerdings darf bei einer intakten und gut isolierten Außenwand so ein Problem gar nicht auftreten, schreibt der Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, bei großen Möbeln im Zweifel etwas Abstand zur Wand zu lassen. Selbst wenn die Wand gut isoliert ist, geht man so kein Risiko ein, dass sich dahinter Feuchtigkeit bildet.

Warum Möbel Abstand zur Wand haben sollten

Grund für die Empfehlung, Möbel mit etwas Abstand zur Wand aufzustellen, ist die dadurch ermöglichte Luftzirkulation. Ist eine Luftzirkulation hinter Möbeln nicht möglich, kann sich dort Feuchtigkeit ansammeln, teilt die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit. Im Winter kann warme Raumluft an kälteren Stellen hinter den Möbeln kondensieren, was zu feuchten Bedingungen führt. Im Sommer kann das Problem durch Kondensation von feuchter Außenluft an kühleren Innenwänden verstärkt werden, besonders wenn Klimaanlagen verwendet werden. Die erhöhte Feuchtigkeit bietet dann ideale Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze. Oft werden diese aber nicht direkt bemerkt, weil sie durch die Möbel verdeckt werden. Erst ein muffiger Geruch weist meist auf ein Feuchtigkeitsproblem hin. Dann kann es aber bereits zu spät sein.

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Dürfen Vermieter einen Mindestabstand vorgeben?

In vielen Mietverträgen ist ein gewisser Mindestabstand zur Außenwand für große Möbel vorgegeben. Meist verlangen die Vermieter, dass man die Möbel 5 bis 10 cm von den Wänden entfernt platziert. Laut dem Deutschen Mieterbund sind solche pauschalen Vertragsklauseln aber unwirksam. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Vereinbarung vor dem Unterschreiben des Mietvertrags individuell in Rücksprache mit dem Mieter getroffen wurde. Stimmt der Mieter dieser Vereinbarung zu, ist er folglich auch verpflichtet, die Möbel mit entsprechendem Abstand zur Wand zu platzieren. Eine solche Vereinbarung kann besonders in älteren Gebäuden Sinn machen, in denen die Außenwände möglicherweise nicht ausreichend isoliert sind, um Feuchtigkeitsschäden durch zu eng gestellte Möbel vorzubeugen.