Laut Gericht Wette aufs Wetter ist kein Glücksspiel
Da lohnt sich ein Regentanz: Geld zurück, wenn es in drei Wochen regnet. Damit will ein Möbelhaus Kunden locken. Glücksspiel, findet eine Behörde. Kein Glücksspiel, entscheidet ein hohes Gericht. 15.04.2013