Groschen Foto: dapd

Die Zuffenhäuser Bezirksbeiräte wollen nun doch neue Spielhallen zulassen, fordern aber Mindestabstände.

Zuffenhausen - Entweder der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach“, mit dieser umformulierten Redewendung brachte Hartmut Brauswetter, Sprecher der Zuffenhäuser CDU-Bezirksbeiratsfraktion, seine Haltung zur Vergnügungsstättenkonzeption auf den Punkt. Hatten die Räte in ihrer Februarsitzung noch mehrheitlich dagegen votiert, dass sich auf dem dafür vorgesehenen Areal an der Unterländer Straße neue Spielhallen ansiedeln dürfen, so erteilten sie am Dienstagabend mit einer Enthaltung ihr Plazet. Allerdings, so die klare Forderung, müssen Mindestabstände eingehalten werden. Zudem soll drei Jahre nach Inkrafttreten des Konzeptes untersucht werden, ob es im betreffenden Quartier einen sogenannten Trading-down-Effekt gibt, die Nutzung also an Niveau verloren hat.

Neue Konzeption soll Vorteile bringen

Zu Beginn der Diskussion hatte Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erläutert, dass die geplante Vergnügungsstättenkonzeption auch für Zuffenhausen Vorteile mit sich brächte. Werde sie umgesetzt, so würde die Fläche, in der künftig Spielhallen zulässig sind, nur noch ungefähr ein Viertel so groß sein wie heute. Noch ein weiterer Vorteil käme hinzu: In der aktuell gültigen Satzung aus dem Jahr 1989 werden Wettbüros als Gewerbebetriebe geführt, im neuen Konzept zählen sie hingegen als Vergnügungsstätten.

Einmal mehr betonte Oediger, dass die Entscheidung der Zuffenhäuser Räte vom Februar, den Bezirk nicht als sogenanntes C-Zentrum zu klassifizieren, um damit die Ansiedlung weiterer Spielhallen zu verhindern, eine faktische Ablehnung der Konzeption darstellen würde. „Dann müssten wir bei der Steuerung wieder bei null beginnen“, sagte er. Die anderen Bezirke, die ebenfalls als C-Zentren eingestuft werden sollen (unter anderem Weilimdorf und Feuerbach), würden dann vermutlich dem Zuffenhäuser Beispiel folgen. Unterm Strich könnte man dann nur noch in der Innenstadt neue Vergnügungsstätten zulassen, was rechtlich nicht umsetzbar sei.

Beiräte fordern Mindestabstände

Die Zuffenhäuser Bezirksbeiräte wollten, im Gegensatz zur vorherigen Sitzung, dieses Mal der Argumentation Oedigers folgen. „Wir haben mit dem Beschluss vom Februar ein politisches Signal gesetzt“, erklärte Hartmut Brauswetter und räumte ein Entgegenkommen seiner Fraktion ein. Unverzichtbar seien aber Mindestabstände zwischen den einzelnen Spielhallen. Für die SPD ergriff Uwe Mammel das Wort und meinte, wenn es denn juristisch nicht anders gehe, dann müsse man eben das Okay geben. Wichtig wäre aber, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des Konzeptes per Nachuntersuchung geklärt werde, wie weit ein Trading-down-Effekt eingetreten sei.