Als Maßnahme gegen die Spielsucht hat das Land die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärft. Foto: dpa

55 Spielhallen zählt die Innenstadt. Ab Mai endet der Bestandsschutz für sie. Die Stadt macht ernst, das Glücksspielgesetz jetzt umzusetzen – die Spielhallenbetreiber setzen sich mit Härtefallanträgen zur Wehr.

Stuttgart - Die bequemen Zeiten, in denen sich Spielhallenbetreiber einfach auf den Bestandsschutz berufen konnten, sind bald vorbei. Das 2012 vom Land verabschiedete Glücksspielgesetz in Baden-Württemberg besagt ausdrücklich, dass der Bestandsschutz, der bisher für viele Spielhallen gegolten hat – selbst wenn Bebauungspläne von Gebieten das Glücksspiel untersagten – ab dem 1. Mai keine Gültigkeit mehr hat. Kann die Stadt jetzt alle Spielhallen schließen, sofern sie nicht der ebenfalls vom Glücksspielgesetz verordneten 500-Meter-Abstand-Regel folgen? So einfach wird es wohl nicht werden.

„Fast alle der 121 Spielhallen in Stuttgart haben einen Härtefallantrag gestellt“, sagt Albrecht Stadtler vom Ordnungsamt. Ein Härtefallantrag kann dann gestellt werden, „wenn Investitionen nicht abgeschrieben werden können“ – also dann, wenn große Investitionen getätigt wurden, die neuere Spielhallen unmöglich abgeworfen haben können. Inwieweit den Anträgen stattgegeben werden kann, ist indes noch unklar. Die Stadtverwaltung arbeitet sich gerade von den Randbezirken zur Innenstadt vor.

Dort trifft das Glücksspielgesetz die Hallenbetreiber mit besonderer Wucht. Denn alleine 55 Spielhallen befinden sich hier – also fast die Hälfte von allen in Stuttgart. Und da das Gesetz vorschreibt, dass Luftlinie gemessen 500 Meter zwischen Tür und Tür zweier Spielhallen liegen müssen, müsste ein Großteil geschlossen werden. „Bei der dichtesten Konzentration sprechen wir von 26 Spielhallen, von denen 25 geschlossen werden müssen, wenn kein Härtefall vorliegt“, sagt Stadtler.

Der Gesamteindruck zählt

Aber welche darf dann bleiben? Hier wird es kompliziert: „Wir prüfen verschiedene Kriterien, bevor wir uns dann konkret entscheiden“, sagt Stadtler. Dazu zählt, wie der Betrieb geführt wird. Ob er etwa ein Angebot zur Suchtberatung bereitstellt, der Richtlinie folgt, von außen Einblick ins Casino zu gewähren oder hart bleibt, wenn Spielsüchtige sich selbst sperren, aber dann trotzdem wiederkommen, weil sie dem Reiz nicht widerstehen können.

Sind jetzt ein paar Flyer mit Therapieangeboten besser oder ein Fenster, wo der Vorhang nicht zugezogen ist? Aus dem Stegreif hat Stadtler da keine Antwort parat. Und das zu entscheiden, klingt nach einer undankbaren Aufgabe. „Es zählt der Gesamteindruck. Wir müssen das Gesetz eben umsetzen“, sagt der Jurist.

Stadtler ist zuversichtlich, dass die Stadtverwaltung bis Mai alle Härtefallanträge durchgearbeitet hat. Dann will die Stadt damit anfangen, Schließungsbescheide zu verschicken. Und dann – so Stadtlers Vermutung – gehen die gerichtlichen Auseinandersetzungen los.

Sofortvollzug bei illegalen Aktivitäten

Hierbei zeichnen sich langwierige Prozesse ab. Die Spielhallenbetreiber können den Verfügungen der Stadt mit Widerspruch beim Regierungspräsidium (RP) begegnen. „Das hat aufschiebende Wirkung“, sagt Albrecht Stadtler. Dort dauert es häufig Monate, bis Anträge bearbeitet werden. Und danach geht es los mit den richterlichen Instanzen: Verwaltungsgericht bis, so keiner aufgibt, zum Verwaltungsgerichtshof.

Zwar hat die Stadtverwaltung theoretisch das Werkzeug der des sogenannten Sofortvollzugs an der Hand, mit dem ein Casino zumindest vorübergehend bis zu einem Rechtsurteil geschlossen werden kann. „Aber das wenden wir nur im Notfall an“, sagt Stadtler – beispielsweise, wenn illegale Aktivitäten in einer Spielhalle festgestellt werden.

Widersprüchliche Aussagen

Auch das für Glücksspiel zuständige Wirtschaftsministerium ist sich bewusst, dass es langwierige Prozesse werden können. „Häufig wird gegen Anordnungen der örtlichen Behörden der Rechtsweg beschritten“, sagt Susanne Glaser, eine Sprecherin des Ministeriums.

Michael Mühleck, der Vorsitzender des Automatenverbands Baden-Württemberg, hofft, dass die Frage in höherer richterlicher Instanz geklärt wird, bevor es soweit kommt. „Wir haben 13 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig“, sagt er. Mühleck hofft, dass da so schnell wie möglich Rechtsklarheit herrscht. Dass die Stadt Stuttgart ab dem Ende der Bestandschutz-Frist zur Tat schreiten will, verwundert ihn: „Im Dezember wurde uns in Gesprächen mit dem Ordnungsamt noch signalisiert, dass ein Vollzug unwahrscheinlich ist, man für Stuttgart als Fall mit besonderer Dichte an Spielhallen über einen Freischein nachdenke“ – was im Widerspruch zu den aktuellen Aussagen stünde.

Kommt es zum Vollzug und urteilt Karlsruhe nicht im Sinne des Automatenverbandes, könnte ein Blick auf illegale Stuttgarter Bordellbetriebe lohnen, wo die Rechtslage ähnlich ist. Auch die Bordellbetreiber legen zunächst Widerspruch beim RP ein, wenn die Stadt eine Schließung verfügt. Dort werden einige Fälle offenbar sehr sorgfältig geprüft: bis zu drei Jahre haben einzelne schon in Anspruch genommen.