Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren

Conterganopfer suchen Gerechtigkeit in Straßburg

"Filder-Zeitung", vom 22.03.2010 04:31 Uhr
Ostfildern. Der Ruiter Christian Stürmer gibt sich nach einer Schlappe am Bundesverfassungsgericht nicht geschlagen. Von Karen Schnebeck

Der Ruiter Jurist Christian Stürmer und seine Mitstreiter halten es für fraglich, ob sie in Deutschland "jemals Gerechtigkeit für Conterganopfer" erstreiten können. Deshalb wollen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Der 48-Jährige, der selbst unter schweren Behinderungen an den Beinen und Armen leidet, traut der deutschen Gerichtsbarkeit offenbar nicht mehr viel zu. Wie so viele andere hatte seine Mutter das Arzneimittel Contergan genommen, das Ende der 50er Jahre häufig gegen Schwangerschaftsübelkeit verschrieben worden war, obwohl dem Hersteller Hinweise vorgelegen haben sollen, wonach es zu Missbildungen bei Föten führen könnte.

Stürmer und eine Reihe von anderen Contergan-Opfern hatten sich zu dem bundesweiten Verein Contergan-Netzwerk zusammengeschlossen und eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingebracht. Darin forderten sie Entschädigungen für die 2800 noch lebenden Contergangeschädigten in Deutschland.

Bislang erhalten die Opfer eine maximale Rente von monatlich 1116 Euro, aber keine weiteren Entschädigungen, wie sie unter anderem Kriegsversehrten, Impfgeschädigten oder Opfern von Gewalttaten zustehen. Nicht ein Cent an Schmerzensgeld sei je an die Opfer gezahlt worden, kritisiert Stürmer. "Während in Italien Renten in Höhe von 4000 Euro und in Großbritannien 3 500 Euro an gezahlt werden, hat der deutsche Staat sämtlicher Ansprüche gegen die Herstellerfirma Grünenthal ausgeschlossen, ohne hierfür vergleichbaren Ersatz zu leisten", argumentiert Stürmer.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage aber nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung hieß es unter anderem, dass Kriegsversehrte ein "Sonderopfer" für den Staat erbracht hätten und Opfer von Gewalttaten versorgt werden müssten, weil der Staat keinen wirksamen Schutz gegen kriminelle Gewalttaten bieten könne. Stürmer kritisiert, dass sich das Gericht die Argumentation des Staates einseitig zu eigen gemacht habe.

Mit der Schlappe an Deutschlands höchstem Gericht will sich Stürmer nicht geschlagen geben. "Das Thema Contergan bedarf einer objektiven Bewertung", so Stürmer. Es scheine so, als könne Deutschland das Problem aus eigener Kraft nicht lösen. Daher sei die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes unausweichlich.

Kommentare (0)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen


Ludwigs „Leuchtturm“  leuchtet nicht
Die Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen kommt bei den baden-württembergischen Heimattagen 2015 nicht zum Zug.
Auch Unpopuläres angepackt
Zehn Jahre lang war Rainer Weitzel der Vorsitzende des Kirchengemeinderates. Nach zwölf in Möhringen Jahren zieht er jetzt wieder zurück nach Berlin.
Anzeigen

 

Anzeige
Nachrichtenticker
07:03   Italiens Integrationsminister: "Lampedusa ist extrem gefährlich"
06:59   Rückschlag für Oracle in Android-Prozess gegen Google
06:49   Feuer auf amerikanischem Atom-U-Boot - Reaktor nicht betroffen
05:56   Deutschland bietet Entsorgung von indischem Giftmüll aus Bhopal an
05:51   EU setzt auf Wachstum - Sorge um Griechenland bleibt
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
Video
Interaktiv
  • Umfrage
Facebook IPO

Das Soziale Netzwerk Facebook startete mit 38 Dollar pro Aktie - und legte einen der schlechtesten Börsengänge der vergangenen Jahre hin.  Wie reagieren Sie darauf?

 
Mit Schadenfreude! Ist doch gut, wenn der Facebook-Hype abschwächt
Mit Verwunderung. Ich hätte nicht gedacht, dass die Aktie so abstürzt
Mit Verärgerung! Wie kann das sein? Facebook ist doch ein tolles Unternehmen
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Facebook
  • Foren
  • Twitter
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
 
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise