Zum Einbürgerungstest gehört ein Sprachtest. Foto: dpa

Sprachzertifikate von verdächtigen Sprachschulen beschäftigen noch immer die Einbürgerungsbehörden im Land – auch wenn sich ein Strafverfahren in Heidelberg erledigt hat.

Sprachzertifikate von verdächtigen Sprachschulen beschäftigen noch immer die Einbürgerungsbehörden im Land – auch wenn sich ein Strafverfahren in Heidelberg erledigt hat.

Heidelberg - Der Verdacht gegen eine Heidelberger Sprachschule, sie habe Dutzenden einbürgerungswilligen Ausländern den Deutschtest erleichtert, ist ausgeräumt. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen drei Verantwortliche der Sprachschule wegen des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern eingestellt. „Wir haben keine Hinweise auf Hilfestellungen der Sprachschule gefunden“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft unserer Zeitung. Man habe im Rahmen der Ermittlungen unter anderem die Räume der Sprachschule durchsucht, Einbürgerungsakten überprüft und die Prüfungsunterlagen ausgewertet.

Der Sprecherin zufolge wurden auch die Ermittlungen gegen 25 Kunden der Sprachschule eingestellt. Die Ausländer, zumeist irakischer Abstammung, standen im Verdacht, sich mit Hilfe der Sprachschule die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen zu wollen. Zwar sei auffällig gewesen, dass diese Kunden, die zum Teil vorher bei Sprachtests an anderen Schulen durchgefallen waren, an der betreffenden Schule plötzlich erstaunlich gut abgeschnitten hätten. Einen systematischen Betrug habe man aber nicht nachweisen können, so die Sprecherin. Denkbar sei auch, „dass es im Rahmen der Prüfung zu Täuschungshandlungen einzelner Sprachschüler gekommen ist, die von den Aufsichtspersonen nicht bemerkt wurden“, sagte sie.

Das baden-württembergische Integrationsministerium sieht trotz der Einstellung der Ermittlungen den Verdacht gegen die betreffenden Sprachschüler nicht vollständig ausgeräumt. „Den Einbürgerungsbehörden wurde nahegelegt, die Sprachnachweise der betroffenen Sprachschule weiter kritisch zu bewerten“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Wobei hier insbesondere der Raum Heidelberg betroffen ist. Gebe es berechtigte Zweifel, so der Ministeriumssprecher weiter, ob die notwendigen Deutschkenntnisse tatsächlich vorhanden seien, „ist die Vorlage eines weiteren Sprachnachweises von einem anderen Institut zu fordern“. Zudem seien die Einbürgerungsbehörden gebeten worden, „ alle Einzelfälle, in denen der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Sprachnachweisen von Sprachschulen besteht, den Regierungspräsidien und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitzuteilen“.

Richtige Antworten vorab markiert

Im Südwesten laufen noch mehrere Ermittlungsverfahren gegen Ausländer, die bei einer Sprachschule in Westfalen auf mutmaßlich unrechtmäßige Weise ihr Sprachzertifikat erworben haben. Ursprünglich waren 19 Verfahren eingeleitet worden. Drei Verfahren sind nach den Informationen, die dem Integrationsministerium vorliegen, eingestellt worden. In einem Fall habe es eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro gegeben. Der Betroffene habe einige Monate vor Verhängung der Strafe seinen Einbürgerungsantrag wieder zurückgenommen.

In Stuttgart liegen vier Verfahren auf Eis, eine bereits erfolgte Einbürgerung wird überprüft. In der Region Stuttgart hat sonst nur noch der Landkreis Ludwigsburg einen Fall von bereits erfolgter Einbürgerung auf dem Tisch. Hier laufe das Ermittlungsverfahren noch, so ein Sprecher.

Die beiden Verantwortlichen der westfälischen Sprachschule sind laut Dortmunder Staatsanwaltschaft geständig. Sie räumten ein, gegen entsprechende Bezahlung die richtigen Antworten bei den Sprachtests vorab markiert zu haben. Eine Anklageerhebung gegen die beiden Brüder, zwei Deutsch-Türken, steht offenbar bevor. „Die Anwälte haben gerade Akteneinsicht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bestraft werden sollen nach dem Willen der Ermittler auch fünf Männer, die gegen Geld Ausländer an die Schule vermittelt haben.

Nach Ermittlungen der Dortmunder Staatsanwaltschaft haben auf diese Weise bei dem sehr beliebten Institut in Westfalen 815 Ausländer ein Sprachzertifikat erworben. 444 von ihnen haben ein solches Zertifikat anschließend auch den Einbürgerungsbehörden vorgelegt. Dies stellt einen Fall von arglistiger Täuschung dar, der mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.