Die Zahlen sind nicht berauschend, aber trotz aller Krisen in den vergangenen Jahren steht Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich stabil da. Foto: dpa/Robert Schlesinger

Die deutsche Wirtschaft schwächelt, die Bundesregierung setzt vor allem auf das sogenannte Wachstumschancengesetz, um gegenzusteuern. Nach Kritik von CDU, Ländern und dem Städtetag wird nun im Vermittlungsausschuss darüber beraten.

Die deutsche Wirtschaft schwächelt, Experten warnen angesichts zuletzt schwacher Zahlen vor einer tief greifenden Rezession. Deshalb fordern Unternehmen, Wirtschaftsexperten und Verbände entschiedene Maßnahmen von der Bundesregierung, um die Konjunktur wieder anzukurbeln.

Reagieren will die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP unter anderem mit dem so genannten Wachstumschancengesetz. Ein Überblick über Inhalte und den aktuellen Stand:

Woran hapert es?

Das Vorhaben von Finanzminister Christian Lindner (FDP) soll die Wirtschaft stärken und Unternehmen entlasten. Der Gesetzentwurf wurde bereits im August vom Kabinett und im November vom Bundestag beschlossen – doch anschließend im Bundesrat gestoppt. Einige Bundesländer hatten sich dagegen gewehrt, weil sie aus ihrer Sicht den Großteil der Kosten tragen müssen.

Die CDU hatte Stimmung gegen das Gesetz gemacht – und unter anderem gefordert, die Streichungen beim Agrardiesel zurückzunehmen. Mehrere Mitglieder der Bundesregierung aber auch Vertreter von Wirtschaftsverbänden kritisierten die Haltung der Union scharf und sprachen von einer „Blockade“. Kritik kam aber auch aus einigen SPD-geführten Ländern sowie Städte und Gemeinden.

Finanzlage der Kommunen verschlechtert sich

„Nach schmerzhaften Kürzungen im Haushalt 2024 können die Kommunen keine weiteren milliardenschwere Steuerausfälle durch das Wachstumschancengesetz verkraften“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. „Das würde uns den Boden unter den Füßen wegreißen“, warnte Dedy.

Es sei richtig, dass die Länder interveniert hätten. „Uns ist vor allem wichtig, dass die Gewerbesteuer nicht einseitig geschmälert wird“, sagte Dedy. Schon jetzt verschlechtere sich die Finanzlage der Kommunen dramatisch. Gleichzeitig müssten sie in Klimaschutz, Bildung, Wärmewende und Digitalisierung investieren. An diesem Mittwoch will sich nun der Vermittlungsausschuss damit befassen.

Was sieht das Gesetz noch vor?

Die Ampel-Regierung hat das Subventionspaket offenbar deutlich abgespeckt. Insgesamt seien Entlastungen von 3,2 Milliarden jährlich vorgesehen, hieß es. Eigentlich hatte der Bund Entlastungen von sieben Milliarden Euro geplant.

  • Investitionsprämie: Gestrichen wurde beispielsweise die Investitionsprämie – das Herzstück des ursprünglichen Gesetzes. Diese Prämie sollte die Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliches Wirtschaften unterstützen.
  • Degressive Abschreibung: Anders verhält es sich mit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie eine ausgeweitete Forschungszulage. Beides ist weiterhin im Gesetzentwurf enthalten. Mit letzterer wird die Forschung und Entwicklung von Unternehmen steuerlich gefördert. Bei einer degressiven Abschreibung wird nicht jedes Jahr derselbe Betrag fällig, sondern die steuerliche Belastung wird prozentual besser verteilt. Damit wird besser berücksichtig, dass beispielsweise technische Geräte oder Fahrzeuge in der ersten Zeit mehr an Wert verlieren.
  • Wohngebäude: Eine solche degressive Abschreibung ist auch für Wohngebäude vorgesehen – und weiterhin Teil des Gesetzes. Allerdings soll diese nun geringer ausfallen: Ursprünglich vorgesehen sechs Prozent sollen Bauunternehmen nur noch fünf Prozent ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abschreiben können.
  • Stärkung des Mittelstands: Als Maßnahme zur Stärkung der Liquidität des Mittelstands sollte auch der steuerliche Abzug von Verlusten verbessert werden. Dies hätte aber „die Kommunen stark getroffen“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi. Der Punkt sei im gefundenen Kompromiss deshalb wieder stark eingeschränkt worden.
  • Mehr Steuergerechtigkeit: Teil der Einigung ist darüber hinaus wohl auch eine Regelung „für mehr Steuergerechtigkeit“, so Schrodi. Dabei geht es um grenzüberschreitende Darlehen innerhalb multinationaler Konzerne. Es soll die Praxis eindämmen, dass Unternehmen Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben und einer fairen Besteuerung in Deutschland entziehen.