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Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit seinem Skiunfall in Österreich zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden.

Wien/Erfurt - Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) muss nach seinem schweren Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 33.000 Euro zahlen. Das Gericht im österreichischen Irdning verurteilte ihn in einer überraschend angesetzten Verhandlung am Dienstagnachmittag zu 180 Tagessätzen. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Frau zahlen, die bei dem Zusammenstoß am Neujahrstag starb. Althaus' Anwalt nahm das Urteil nach Angaben von Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger an. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der 50 Jahre alte Regierungschef erlitt bei dem Unfall in der Obersteiermark schwere Kopfverletzungen und wird zurzeit in einer Klinik am Bodensee behandelt. Er konnte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Nach Angaben seiner Ärzte ist er noch nicht vernehmungsfähig. Seine Partei hält ungeachtet des Verfahrens an seiner Spitzenkandidatur für die Landtagswahl am 30. August fest.

Anwalt hatte schnelles Verfahren eingefordert

Mit der unerwarteten Ansetzung des Verhandlungstermins wollten alle Beteiligten offenbar ein Medienspektakel verhindern, hieß es bei der Nachrichtenagentur APA. Die Eröffnung der Anklage war erst am Montag veröffentlicht worden. Althaus hatte zuvor in einer schriftlichen Erklärung die Verantwortung für sein Handeln übernommen. Sein Anwalt hatte daraufhin ein schnelles Verfahren eingefordert. Dem gab das Gericht stand.

[image]Laut Gutachten ist Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Beata Christandl zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS aus.

Diese schreiben Skifahrern unter anderem vor, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist". Althaus habe bei hohem Tempo von rund 40 Stundenkilometern auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet. Im schlimmsten Fall kann das Gericht dafür ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen.