Türken aus Deutschland können unter anderem in Karlsruhe an die Wahlurne Foto: dpa-Zentralbild

Sieben riesige Wahllokale unter anderem in Karlsruhe, viertägige Polizeieinsätze, rund 500 Wahlurnen – von heute an wird auch in Deutschland das künftige türkische Staatsoberhaupt direkt gewählt.

Karlsruhe - Sieben riesige Wahllokale unter anderem in Karlsruhe, viertägige Polizeieinsätze, rund 500 Wahlurnen – von heute an wird auch in Deutschland das künftige türkische Staatsoberhaupt direkt gewählt. In Baden-Württemberg leben dem Statistischen Landesamt zufolge 269 471 türkische Staatsbürger, davon sind laut Generalkonsulat 220 000 wahlberechtigt.

In Deutschland leben laut der türkischen Botschaft mehr als 1,4 Millionen der rund 2,9 Millionen Auslandstürken. Das prominenteste Wahllokal wird im Berliner Olympiastadion installiert. Dort können 140 000 Türken wählen, auf dem Karlsruher Messegelände sogar 220 000. Auch in Essen, Düsseldorf, Hannover, Frankfurt und München kann gewählt werden.

Mit Spannung wird erwartet, ob der derzeitige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (AKP) die Wahl für sich entscheiden kann. Er hat bereits deutlich gemacht, dass er im Fall seiner Wahl die in der Verfassung vorgesehenen Spielräume voll nutzen möchte. Vom Volk statt vom Parlament gewählt zu werden gebe ihm mehr Legitimation, sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu.

Zur Wahl stellt sich auch Ekmeleddin Ihsanoglu, den die größten Oppositionsparteien CHP und MHP nominiert haben. Für die prokurdische Partei HDP kandidiert ihr Co-Vorsitzender Selahattin Demirtas. Der amtierende Präsident Abdullah Gül tritt nicht mehr an. In der Türkei findet die Wahl am 10. August statt. Im Ausland sind die Bürger schon zwischen dem 31. Juli und dem 3. August zur Stimmabgabe aufgerufen.

Für viele der Wahlberechtigten in Deutschland wird es nach Einschätzung der Türkischen Gemeinde die erste Wahl überhaupt sein. In der Vergangenheit konnten im Ausland lebende Türken nur an den Grenzübergängen – etwa am Flughafen – ihre Stimme abgeben. 2012 wurde das Wahlgesetz so geändert, dass sie auch in dem Land, in dem sie leben, wählen können.