Die Insolvenz des Küchenherstellers (Archivfoto) liegt mittlerweile sechs Jahre zurück. Foto: dpa/Felix Kästle

Die Pleite des Küchenherstellers Alno hat wohl ein juristisches Nachspiel. Sechs Jahre nach der Insolvenz hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhoben, es geht um den Verdacht der Insolvenzverschleppung.

War der Küchenhersteller Alno mit Sitz in Pfullendorf (Kreis Sigmaringen) schon vor der Insolvenz im Juli 2017 zahlungsunfähig und damit insolvenzreif? Diese Frage hat sechs Jahre nach der spektakulären Pleite offenbar ein juristisches Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zusammenhang mit den Insolvenzen der Alno AG und zweier Tochterunternehmen gegen neun Personen unter anderem wegen des Verdachts der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Kreditbetrugs, des Bankrotts und der Untreue Anklage erhoben, bestätigte eine Sprecherin. Weitere Auskünfte könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen, denn das Stuttgarter Landgericht habe über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist unter anderem auf Wirtschaftsstraftaten spezialisiert.

Gericht prüft, ob es zum Hauptverfahren kommt

Das Landgericht Stuttgart prüft derzeit, ob und in welchem Umfang die Anklage zur öffentlichen Hauptverhandlung zugelassen wird. Bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, darüber gibt es keine Angaben.

Schon nach der Pleite von Alno gab es Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung. Offenbar liegen nun genug Fakten vor, dass die Anklage erhoben werden konnte.

Alno hatte einst gut 2000 Beschäftigte

Nach mehreren Besitzerwechseln hatte Alno im September 2021 seinen Betrieb endgültig eingestellt. Zu Spitzenzeiten beschäftigte der Konzern mit seinen Töchtern mehr als 2000 Mitarbeiter und machte mehr als 500 Millionen Euro Umsatz.