Feuerbestattungen sind nach dem muslimischen Glauben verboten. Foto:  

Eine 48-jährige Türkin aus Waiblingen ist im Mai dieses Jahres feuerbestattet worden, obwohl sie eine Muslima war. Die Stadtverwaltung räumt Fehler ein: Zwar sei die Frau als religionslos gemeldet gewesen. Dennoch hätte man allein wegen ihres Namens das türkische Konsulat zuvor informieren müssen.

Stuttgart/Waiblingen - Konkreter Anlass für den aktuellen Vorstoß des türkischen Generalkonsuls Mustafa Türker Ari gegenüber der Landesregierung ist eine vor wenigen Wochen in Waiblingen verstorbene Türkin, die „ohne unser Wissen und Einverständnis feuerbestattet wurde“. Auf Nachfrage mochte sich das Konsulat allerdings am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung nicht weiter zu dem Thema äußern.

Es verweist lediglich allgemein auf das gängige Verfahren, dass die deutschen Behörden beim Tod eines türkischen Staatsbürgers oder Staatsbürgerin die Generalkonsulate umgehend informieren. „Der Leichnam kann dann zur Beerdigung in die Türkei überführt oder – den Wünschen der Familienangehörigen entsprechend – in Deutschland bestattet werden. Feuerbestattungen seien verboten. Weitere Angaben zum Waiblinger Fall und ob dort Fehler gemacht wurden oder wie häufig denn solche Versäumnisse in den vergangenen Monaten registriert wurden, sind vom Konsulat nicht zu erhalten.

Die Stadtverwaltung hat entschieden

Tatsächlich wurde im Mai eine türkischstämmige Frau aus Waiblingen feuerbestattet, bestätigt der Erste Bürgermeister Martin Staab auf Nachfrage. Die Frau, Jahrgang 1965, lag demnach vermutlich bereits zwei Wochen tot in ihrer Wohnung in Waiblingen, ehe sie von Angehörigen gefunden wurde. Das beauftragte Bestattungsinstitut habe anschließend jedoch Mühe gehabt, mit den Angehörigen in Kontakt zu treten, etwa mit der in Stuttgart lebenden Adoptivtochter der Verstorbenen. Später hätten sich die Verwandten nicht weiter um die Frau gekümmert, so dass die Entscheidung über die Bestattung schließlich bei der Stadtverwaltung gelandet sei.

Dass es sich um eine Türkin muslimischen Glaubens handelte, sei dem Ordnungsamt nicht bekannt gewesen. „Sie hatte sich im Einwohnermelderegister als religionslos eingetragen“, erläutert Staab. Doch nicht jeder türkisch klingende Name sei Beweis, dass es sich um Muslime handelt. „Sonst hätten wir natürlich anders reagiert.“ Denn wäre dies bekannt gewesen, „wäre das Konsulat früher eingeschaltet worden“ – wie es sonst auch immer üblich sei. Staab verweist allerdings auch darauf, dass angesichts des bereits zwei Wochen zurückliegenden Todes der Frau sowie der zusätzlichen einwöchigen Lagerung im Kühlraum „dringender Handlungsbedarf“ geherrscht hat. Die Frau sei deshalb schließlich in einem Krematorium feuerbestattet worden.

Versäumnisse in der Verwaltung

Ansonsten jedoch, so der Erste Bürgermeister, sei aus seiner Sicht „alles korrekt abgelaufen“. Wobei man angesichts des Namens der Frau „auf dem kleinen Dienstweg hätte drandenken und das Konsulat informieren können“. Künftig, versprach er, „werden wir im Zweifel noch genauer hinschauen“. Am späteren Mittwochnachmittag schiebt Staab dann eine Information nach: Im Zuge einer ganz neuen Regelung müsse die Verwaltung „unverzüglich das Konsulat einschalten, wenn ein solcher Hinweis auf einen muslimischen Hintergrund auftaucht“. Insofern habe es in der Waiblinger Verwaltung doch Versäumnisse gegeben.

In seinem Schreiben, das Anfang dieser Woche bei mehreren Ministerien eingegangen ist, weist Mustafa Türker Ari auf die Probleme bei einigen Sterbefällen mit türkischen Staatsangehörigen ohne Familie hin. Dabei sei es vorgekommen, dass das Konsulat erst Kenntnis davon erhalten habe, nachdem die Feuerbestattungen schon stattgefunden hätten. Der Generalkonsul bittet deshalb die Landesregierung, die zuständigen Standesämter erneut für diese Situation zu sensibilisieren. „Werden wir rechtzeitig informiert, versuchen wir umgehend, die Angehörigen des Verstorbenen ausfindig zu machen, um zu klären, wie und wo sie eine Familienbestattung durchführen möchten.“