Drei Fälle von sexueller Nötigung, ein Fall von Vergewaltigung: Das Heidelberger Schöffengericht verurteilte einen Asylbewerber zu einer Haftstrafe. Foto: dpa

Zunächst stand Aussage gegen Aussage. Dann aber wurde ein 22-jähriger Gambier mehrfach auffällig, weil er Frauen sexuell nötigte. Daher wurde auch ein Fall von mutmaßlicher Vergewaltigung noch einmal aufgerollt.

Heidelberg - Das Heidelberger Schöffengericht hat einen Mann aus Gambia zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 22-Jährige habe eine Frau in ihrer Mannheimer Wohnung vergewaltigt, so die Richter. Zudem wurde er wegen drei sexuell motivierter Übergriffe auf junge Frauen verurteilt.

Der Asylsuchende wohnte damals in einer Unterkunft in Walldorf. In der Nacht zum 29. September lernte er in einem Mannheimer Lokal eine 47-Jährige kennen. Die beiden kamen sich näher und küssten sich. „Es war eigentlich ganz lustig“, sagte die Frau, die damals stark betrunken war. Gegen morgen nahm sie den Afrikaner mit nach Hause. Sex wollte sie nicht. Doch der Mann habe sie trotz Gegenwehr mehrfach vergewaltigt. Danach schlief der 22-Jährige ein und wurde morgens von der Polizei geweckt. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, beteuerte er.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim stellte das Verfahren zunächst ein. In den nächsten Monaten leistete sich der Angeklagte aber weitere Taten. Die erste ereignete sich Ende November in der Nähe des Heidelberger Hauptbahnhofs. Dort bedrängte er morgens eine 18-Jährige, die krank auf einer Treppe saß und mit einem Notarzt telefonierte. „Er legte seine Hand auf meinen Oberschenkel. Als ich aufstand, hat er mich fest am Hintern gepackt“, sagte die Zeugin.

Letztlich glaubte das Gericht der Frau

Sie habe Panik bekommen und sei weggelaufen. Der Mann folgte ihr und hielt die schreiende Frau an den Schultern fest. Als ein Passant eingriff, rannte der 22-Jährige einer Polizeistreife in die Arme. Während die Beamten mit ihm redeten, rief er zwei anderen Frauen nach „Hey, pretty girls“. Zwei weitere Übergriffe auf Frauen ereigneten sich in Walldorf und in einer Disco in Heidelberg. Das Gericht wertete diese drei Taten als versuchte sexuelle Nötigung.

Im Hinblick auf diese letzten Fälle hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder aufgenommen. Zu recht, wie die Vorsitzende Richterin Walburga Englert-Biedert sagte. Sie räumte aber ein, dass die „Beweisdecke dünn“ sei. Und: Mehrfach hätten Polizisten in der Nacht beobachtet, wie die Frau mit Männern in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten austauschte. Darunter auch mit dem Angeklagten. „Sie haben sich geküsst und umarmt“, sagte eine Polizistin. Die betrunkene Frau habe ihr sogar zugerufen: „Er kann gut küssen.“ Vor Gericht konnte die 47-Jährige sich daran nicht mehr erinnern. Letztlich glaubte das Gericht jedoch der Frau. Es spreche „einiges dafür, dass sie nicht fabuliert hat“, sagte die Vorsitzende. Verteidiger Heiko Hofstätter hat Zweifel und forderte Freispruch in Bezug auf die Vergewaltigung,