Der Richter Malte Graßhof Foto: dpa/Marijan Murat

Der Verfassungsgerichtshof betont, dass auch die Haushaltspolitik von heute die Rechte künftiger Generationen zu wahren hat. Ein gutes Zeichen, findet Redakteurin Bärbel Krauß.

Als das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zum Klimaschutz erklärte, dass die Freiheitsrechte künftiger Generationen durch Versäumnisse der heutigen Politik nicht beschnitten werden dürfen, stuften viele Kommentatoren das als singulär ein. Nun hat der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg bekräftigt, dass auch auf dem Feld der Finanzpolitik die Rechte künftiger Generationen und künftiger Gesetzgeber zu wahren sind.