Erweitertes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München. Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Stadt München muss nun doch strengere Fahrverbote für ältere Diesel umsetzen. In Das ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag an.

Die Stadt München muss nun doch strengere Fahrverbote für ältere Diesel umsetzen. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 auf bestimmten Strecken Fahrverbote anzuordnen. Dies war bereits Teil einer außergerichtlichen Einigung Münchens mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Verkehrsclub VCD, die die Stadt bislang aber nicht vollständig umgesetzt hat.

Die Deutsche Umwelthilfe und der VCD waren nach den vorhergehenden jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erneut vor Gericht gezogen, weil die Stadt im September die verschärften Fahrverbote für Diesel trotz der Einigung ausgesetzt hatte. Nun muss auf dem zu den zentralen Münchener Verkehrsadern zählenden Mittleren Ring im Bereich der Landshuter Allee ein verschärftes zonales Dieselfahrverbot für Euro-5-Diesel verhängt werden, derzeit gilt dies nur für Diesel bis Klasse Euro 4. 

Die Stadt hat nach dem Urteil zwar Spielräume bei der Ausgestaltung. Allerdings drängt das Gericht auf eine schnelle Entscheidung im Stadtrat bereits im April.

Für den in die Klage einbezogenen Bereich der Moosacher Straße im Münchner Norden hält das Gericht ein Dieselfahrverbot nicht für zwingend, hier gebe es erst seit Januar 2023 Messdaten, die eine Grenzwertüberschreitung zeigen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, warf der Stadt vor, mit der Änderung der Fahrverbote kurz vor der bayerischen Landtagswahl vergangenen Herbst ein durchschaubares Wahlkampfmanöver unternommen zu haben. Es habe sich aber um einen Rechtsbruch gehandelt. „Und das zur großen Freude der betrügerischen Dieselkonzerne und zum gesundheitlichen Schaden von Millionen Menschen, die in München die schlechteste Luft Deutschlands einatmen müssen.“ Dies werde nun geändert.