Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren
Artikel bewerten [2.36/22]

Umstrittene Gemeinschaft Zeugen Jehovas lassen Klage ruhen

Rainer Wehaus, vom 21.01.2012 07:00 Uhr
Zeugen Jehovas bei der Massentaufe Foto: dpa
Zeugen Jehovas bei der Massentaufe Foto: dpa

Stuttgart - Die umstrittene Glaubens­gemeinschaft Zeugen Jehovas lässt ihren Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg ruhen. Dies sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Zeitung. Beide Seiten warten in der Frage, ob der Staat den Zeugen die gleichen steuerlichen und rechtlichen Privilegien wie den christlichen Kirchen zubilligen muss, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dem Karlsruher Gericht liegt inzwischen eine Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft vor. Wann über diese Beschwerde entschieden werde, sei noch nicht abzusehen, sagte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Land Bremen, das den Zeugen Jehovas ebenfalls die von ihnen beantragte Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hat. Da Bremen dies in Form eines Gesetzes tat – und nicht wie Baden-Württemberg per Verwaltungsakt –, konnten die Zeugen Jehovas in diesem Fall direkt nach Karlsruhe gehen, ohne vorher die Verwaltungsgerichte anrufen zu müssen. Dieser Weg schien ihnen offenbar kürzer und erfolgversprechender, so dass sie in Stuttgart beantragten, die dortige Klage ruhen zu lassen. Das Land stimmte dem zu, so dass das Verwaltungsgericht dies so beschloss.

Die Zeugen Jehovas haben nach eigenen Angaben bundesweit rund 166 000 Mitglieder, im Südwesten sollen es etwa 28 000 sein, verteilt auf 385 Gemeinden. Die Glaubensgemeinschaft kämpft schon seit vielen Jahren um die rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Kirchen. Zunächst beantragten sie dies in Berlin, wo sie nach jahrelangem Rechtsstreit, der ebenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ging, im Jahr 2006 auch erfolgreich waren. Anschließend beantragten sie in den anderen 15 Bundesländern unter Hinweis auf die ergangenen Urteile ebenfalls die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Eine solche Anerkennung hätte für die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen müssten. Zudem unterlägen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, könnten selbst eine Kirchensteuer erheben und hätten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.

Zweifel an der Rechtstreue

Trotz zum Teil erheblicher Bedenken sahen elf weitere Bundesländer rechtlich keine andere Möglichkeit, als der Glaubensgemeinschaft die Privilegien zu gewähren. Vier Länder verweigern sich dem jedoch bislang, und zwar Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Stuttgarter Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) stellte Anfang 2011 der Glaubensgemeinschaft den Ablehnungsbescheid zu. Zuvor hatte das Justizministerium Aussteiger aus der Glaubensgemeinschaft befragt und ihre zum Teil sehr negativen Erlebnisse in einem Gutachten dokumentiert. Im Berliner Rechtsstreit hatten die Gerichte ­darauf verzichtet.

Die Landesregierung begründete ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat skeptisch bis ablehnend gegenüber, ihre Mitglieder sollen nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut dem Gutachten des Justizministeriums „das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe“ sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen „Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher“.

Eine Sprecherin des baden-württembergischen Kultusministeriums bestätigte das Ruhen des Verfahrens. Ob die grün-rote Koalition in Sachen Zeugen Jehovas eine andere, nachgiebigere Haltung einnimmt als die Vorgängerregierung, darüber schweigt sich das Ministerium aus. Dies werde geprüft, hieß es vor Monaten, mehr ist bis heute nicht zu erfahren. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich zu Oppositionszeiten widersprüchlich in der Frage geäußert: Erst hatte er das Land zu einer unbeugsamen Haltung gegenüber den Zeugen Jehovas aufgefordert, später dann die hohen Risiken eines Rechtsstreits betont.

Das Kultusministerium geht offenbar ­davon aus, dass man sich auf absehbare Zeit nicht neu festlegen muss, weil sich die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in die Länge ziehen wird und sich somit der Rechtsstreit im Land, sofern er nach einer Karlsruher Entscheidung überhaupt noch geführt wird, auf unbestimmte Zeit verzögert. „Weitergehende Auskünfte dazu wird das Kultusministerium voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht erteilen können“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Kommentare (15)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
  • Kommentare schreiben
Anzeigen
JAN
25
10:06 Uhr, geschrieben von Barbara Kohout
Jehovas Zeugen lassen Klage ruhen
22:34 Uhr, geschrieben von Wie nenne ich mich nur? 1. „Wer sich als Zeuge Jehovas taufen lässt, hat zuvor ein Versprechen abgelegt, die Maßstäbe, die Jehova Gott in seinem Wort der Bibel aufgestellt hat, für immer einzuhalten. Tut er das nicht, droht ihm im äußersten Fall der Gemeinschaftsentzug. Das weiß jeder Zeuge Jehovas bereits vor seiner Taufe!!!“ Weiß das wirklich jedes von den Zeugen getaufte Kind ab 7 Jahren, dass es zukünftig jeden Irrtum als Wahrheit glauben muss, jede geänderte Lehre als „Maßstab Gottes anzusehen hat und im Falle von Zweifel oder gar Kritik mit Ausschluss bedroht wird? Wer würde sich denn für einen solchen Verein entscheiden, wenn ihm das vor seinem Beitritt klar bewusst wäre? 2. Wenn ich beim Fußball nicht an die Regeln halte, darf ich nicht mehr mitspielen. Das weiß schon jedes Kind. Wer sich willentlich nicht an Jehovas Regeln hält, darf ebenfalls nicht mehr mitspielen. Logisch, oder? Darf er nur nicht mehr mitspielen, oder darf ihn niemand vom Verein zukünftig grüßen und muss ihn die Familie nur noch im äußersten Notfall kontaktieren? Ein Vereinsvorstand, der eine solche Familientrennung verlangen würde, wäre sicher nicht mehr lange Vorstand. 3. Habt ihr in letzter Zeit auch von Geistlichen gehört, die Kinder missbrauchen? Wie konsequent gehen denn hierbei die Kirchen vor? Werden Sie auch exkommuniziert? Oder wird das eher unter den Teppich gekehrt? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Erklären Sie den Lesern doch mal was es mit den 35 missbrauchten Kindern in Victoria auf sich hat. In diesem Fall hat die Leitende Körperschaft die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert. 4. In der Bibel heißt es kurz und knapp: Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit es dir gut geht. Das steht ohne Einschränkung. Eine Einschränkung stellt hier auch kein Gemeinschaftsentzug dar. Natürlich wird der Kontakt auf das Notwendigste reduziert. Doch das war ja bereits vor der Taufe klar... Mir war bei meiner Taufe jedenfalls nicht klar, dass mir wegen der entsprechenden Anweisungen der Wachtturm Gesellschaft – ein ausführliches Zitat ist ja hier bereits veröffentlicht – die Teilnahme an der Beerdigung meines Schwagers verweigert würde. 5. Keine Panik, ich weiß wovon ich rede, da meine eigene Mutter ausgeschlossen ist. Ich persönlich habe mich damals sehr im Stich gelassen gefühlt. Aber Einzelheiten gehen die Öffentlichkeit ja nichts an... Verbunden mit Punkt 4: Wenn ich was für sie tun kann, bin ich gerne dabei. Ich will ihr ja im Rahmen des Möglichen die gebührende Ehre zukommen lassen. So habe ich bspw. bei ihrem letzten Umzug geholfen. Wie praktisch, wenn man sich als Opfer darstellen kann obwohl ihre Mutter nicht Sie verlassen hat, sondern Sie weigern sich einen normalen Umgang mit Ihrer Mutter zu pflegen und nehmen sich heraus, ihre Entscheidung zu durch Ihr Verhalten zu kritisieren. Sie sprechen ihrer Mutter die geistige Urteilsfähigkeit ab, zu entscheiden, was für sie der richtige Weg ist. 6. Wenn ich weiterhin mit meiner Mutter Kontakt pflegen würde wie bisher, würde ich ihr zeigen, dass ich ihr Fehlverhalten toleriere. Aber ich möchte ihr ja gerade zeigen, dass ich es nicht gut heiße! Wir leben in einem Rechtsstaat und Sie maßen sich an Ihrer Mutter „Fehlverhalten“ vorzuwerfen und ihr das durch die Einschränkung ihres Kontaktes zu ihr ständig unter die Nase zu reiben. 7. Wer einmal ausgeschlossen ist, muss nicht ausgeschlossen bleiben. Jehova ist barmherzig und gnädig, langsam zum Zorn und überströmend an liebender Güte. Wer sein Fehlverhalten bereut und lässt, wird gerne wieder aufgenommen. In Ihren Augen ist es ja ein „Fehlverhalten“ wenn man sich erlaubt eine zweifelnde Frage zu stellen. Wenn man nicht mehr jede Lehre anerkennen kann und nicht jede Änderung der Lehrmeinung und Endzeiterwartung als vom Geist Gottes kommend akzeptiert. Was bitteschön sollte man dabei „bereuen“? 8. Ausgeschlossene, Politiker oder wer auch immer meint, gegen Jehova und seine Zeugen zu eifern, bestätigt nur die Aussagen der Bibel. Die Menschen aus Jesu Christi Zeit haben ihn auch angeprangert, verleumdet, verfolgt, gefoltert und letztlich ermordet. Jesus sagte, dass es seinen Nachfolgern ganz genauso ergehen würde. Leider und gleichzeitig glücklicherweise kenne ich kein Land, in dem Jehovas Zeugen nicht zu irgendeiner Zeit mit Repressalien und Unterdrückung zu kämpfen hatten. Auch hierzulande hatte sich anno 1933 ein Herr von kleinerer Gestalt - Hitler, falls ihr ihn kennt - auf die Fahne geschrieben, Jehovas Zeugen auszurotten. Und täglich grüßt das Murmeltier. Wer also in unserem Land mit Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit nicht alles glaubt was im Wachtturm steht und sich erdreistet, das öffentlich zuzugeben „verleumdet, verfolgt, foltert und mordet“, was wir armen Opfer ja schon 1933 erlebt haben… Wieder drehen Sie den Spieß um. Nicht wir Ex-Zeugen verleumden und bestrafen mit sozialem Tod – das tun Sie. Mit diskriminierenden Aufforderungen wie dieser aus Der Wachtturm vom 1.10.1993: "Wahre Christen teilen Jehovas Empfindungen gegenüber Abtrünnigen; sie möchten gar nicht wissen, was für Vorstellungen diese vertreten. Im Gegenteil, sie empfinden Ekel gegenüber denjenigen, die sich zu Gottes Feinden gemacht haben." Sie unterstellen, dass nur SIE wahre Christen sind. Sie rufen zu Mobbing auf. Sie verbreiten Rufmord mit der Behauptung Ehemalige wären Feinde Gottes. 9. Für diejenigen unter uns, denen immer noch oder gerade schon wieder die Nackenhaare senkrecht stehen und die die Zähne fletschen, bringe ich es mit den Worten von Theodor Fontane zu Ende: Ach, Luise, lass... das ist ein zu weites Feld. Daher mein Rat, an alle, die sich angesprochen fühlen: Nehmt die paar Jahre, die euch bis zum Ableben verbleiben und bemüht euch ein zufriedenes und erfülltes Leben zu führen. Nehmt Abstand von all der boshaften Bitterkeit, das macht euch nicht glücklicher und Erfolg werdet ihr auch nicht damit haben. Wenn ihr weiterhin an der Erfüllung biblischer Prophezeiungen teilhaben wollt, möchte ich euch dabei natürlich keineswegs im Wege stehen. Mit diesen Worten verbleibe ich in hoffentlich bester Erinnerung =) Zynischer kann man es wohl nicht mehr auf den Punkt bringen. Nein – ich bereue niemals, dass ich einer solchen menschenverachtenden Gruppe entkommen bin. Für mich ist sie eindeutig eine Körperschaft des öffentlichen Unrechts.
Kommentar postiv bewerten
Kommentar negativ bewerten
-7
Kommentar bewerten
JAN
24
16:29 Uhr, geschrieben von Ausgeschlossener
Trauriges Beispiel
An "Wie nenne ich mich nur?" Du bist so ein trauriges Beispiel für die Lehren der Zeugen Jehovas, genau gesagt der Wachtturm-Organisation. Es wird immer gelert, dass man wegen nicht bereuten Sünden ausgeschlossen wird. Das hast du verinnerlicht und gibst es so wieder. Ich wurde wegen lesen in alten Wachtturm-Publikationen ausgeschlossen und weil ich mit anderen darüber sprach. In diesen alten Wachtturm-Publikationen, z.B. Zions Wacht-Turm, und Die Schriftstudien, Die Harfe Gottes 1922). Da werden biblische Lehren erklärt, wie 1799 war das Ende der Zeiten der Nationen (Heiden) und 1874 begann die Gegenwart (Pausia) Jesu Christi. Er richtete sein Königreich im Himmel 1878 auf. Nach heutiger Lehre alles unbiblisch. Ich betrachte die normalen Zeugen Jehovas als Opfer. Und die Praktik des Gemeinschaftsentzug ist Menschenverachtend. Aber es ist dennoch schön, dass du versuchst deine Mutter zu ehren.
Kommentar postiv bewerten
Kommentar negativ bewerten
-10
Kommentar bewerten
JAN
24
10:13 Uhr, geschrieben von Maute
Rundfunkrat
Ich verstehe nicht, weshalb immer hervorgehoben wird, dass die Zeugen bei Anerkennung als Körperschaft im öffentlich-rechtlichen Rundfunkrat sitzen und Steuern erheben dürften. Als ob die das wollen. In andern Ländern, wo sie bereits anerkannt sind, tun sie das doch auch nicht. Darum geht es doch garnicht. Meine Meinung ist: gleiches Recht für alle. So verstehe ich auch das Grundgesetz. Tut lieber etwas gegen die NPD.
Kommentar postiv bewerten
Kommentar negativ bewerten
17
Kommentar bewerten
Kommentar-Seite
vorherige
1  von  5
nächste
260 Menschen in Sigmaringen evakuiert
Polizei war mit rund 140 Kräften vor Ort. "Es bestand akute Explosionsgefahr", so ein Polizeisprecher.
Nils Schmid kritisiert die schlechteste Bundesregierung
[Kommentare 3] SPD-Landesvorsitzender Nils Schmid übt Kritik an schwarz-gelber Bundesregierung.

 

Anzeigen
Anzeige
Nachrichtenticker
05:40   Gedenkveranstaltung für Opfer der Neonazi-Verbrechen in Berlin
07:50   Schwedens Kronprinzessin hat ein Mädchen zur Welt gebracht
07:49   City-Sänger: Udo Lindenberg wäre guter Bundespräsident
07:45   Euro-Schuldenkrise vermasselt Allianz das Geschäft
07:32   Schwedens Kronprinzessin Victoria hat ein Mädchen bekommen
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
Video
Interaktiv
  • Umfrage
Volltreffer!

Bundestrainer Jogi Löw hat für das Fußball-Länderspiel gegen Frankreich am 29. Februar den Stuttgarter Stürmer Cacau nominiert. Ist dies die richtige Entscheidung?

 
Ja klar, Cacau hat sich das absolut verdient
Nein. Cacau hat's schwer beim VfB, was soll er bei Löw?
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Facebook
  • Foren
  • Twitter
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
 
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise