Ein 36-Jähriger starb 2013 in Stuttgart durch eine Polizeikugel – juristisch gab es kein schuldhaftes Handeln Foto: dpa

Der 48 Jahre alte Polizeihauptkommissar, der am 12. November 2013 im Stuttgarter Osten einen 36 Jahre alten Mann bei einem inszenierten Amoklauf erschoss, muss sich nicht wegen fahrlässiger Tötung im Amt verantworten.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 Strafprozessordnung eingestellt – weil keine Schuld feststellbar sei. Der Beamte habe rechtmäßig gehandelt, als er einen Schuss auf den Arbeitslosen abgab.

Der dramatische Vorfall hatte sich in der Nacht in der Landhausstraße in Ostheim abgespielt. Laut Ermittlungen hatte der 36-jährige Martin R. bei der Polizei telefonisch angekündigt, dass er mit einer scharfen Waffe das Haus verlassen und jemanden erschießen werde. Außerdem hatte der psychisch belastete und mit 2,36 Promille alkoholisierte Mann gegenüber Bekannten angekündigt, dass er sich von der Polizei erschießen lassen werde. Er hinterließ zudem einen Zettel, der als Abschiedsbrief interpretiert werden konnte.

Um 0.10 Uhr begegnete der 36-Jährige mehreren Polizeistreifen, die den Mann aufzuhalten versuchten. Der hatte, was zu diesem Zeitpunkt nicht erkannt wurde, lediglich eine Schreckschusswaffe dabei. Damit gab er zwei Schüsse ab. Er ließ sich weder durch Zurufe noch durch einen Warnschuss aufhalten. „Als er dann um ein geparktes Auto laufen wollte und so auf einen zweiten Beamten gestoßen wäre, gab der erste Beamte einen Schuss ab, der den linken Oberschenkel treffen sollte“, sagt Staatsanwältin Claudia Krauth. Der 36-Jährige war aber noch ein paar Schritte nach vorne gelaufen – und wurde etwas höher in den Unterleib getroffen. Er verblutete innerlich.