Therapie-Abteilung für Gewalttäter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal nördlich von Karlsruhe Foto: dpa

Der Tod des Bruchsaler Häftlings vom August hat nach StN-Informationen nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein politisches Nachspiel: Die CDU entdeckt gravierende Mängel bei der ministeriellen Aufsicht.

Stuttgart - Der Anfang August im Gefängnis Bruchsal gestorbene Häftling ist trotz einer fachärztlich bescheinigten Therapiebedürftigkeit nicht behandelt worden. Dies teilt Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) jetzt dem CDU-Landtagsabgeordneten Bernhard Lasotta auf Anfrage mit. Der mittlerweile suspendierte Bruchsaler Anstaltschef habe eine Verlegung in das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg aus rechtlichen und anderen Gründen abgelehnt, heißt es in der Stellungnahme, die den Stuttgarter Nachrichten vorliegt. Dort hätte man den an Wahnvorstellungen leidenden Gefangenen, der jegliche Hilfe zurückwies, zwangsbehandeln können.

Stattdessen versuchte die Gefängnisleitung, den hochaggressiven Mann aus Burkina Faso wieder an Freiburg abzugeben. Die dortigen Beamten wehrten sich dem Bericht zufolge aber massiv gegen die Rücknahme. Die Bediensteten in Bruchsal kommunizierten offenbar nur über die Türklappe mit dem Häftling.

Dieser verweigerte seit Februar die Anstaltskost und ernährte sich lediglich von Müsli und Wasser. Bei der ersten Obduktion Mitte August seien Anzeichen für eine Unterernährung festgestellt worden, berichtet Stickelberger weiter. Im Lauf dieser Woche rechnet die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Ergebnis einer rechtsmedizinischen Untersuchung des Toten.

Lasotta schließt aus dem Bericht auf „gravierende Fehler“ in der Überwachung des Gefangenen, aber auch in der Aufsicht des Justizministers. Eine Verlegung in eine Gefängnisklinik wäre dringend geboten gewesen, so der Abgeordnete und Arzt. Auch habe sich Stickelberger niemals selbst mit der Einzelhaft des Gefangenen befasst. Er sei seiner Verantwortung bei der Ausstattung des Strafvollzugs und dem Schutz der Vollzugsbeamten nicht gerecht geworden.