Klägerin Reinhild Cuhorst Foto: StN

Erfolglos ist der Versuch zweier Bürger aus dem Großraum Stuttgart gewesen, ihre früheren Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag auch weiter behalten zu können – so ein Urteil des Verwaltungsgerichts.

Stuttgart - Erfolglos ist zumindest vorläufig der Versuch zweier Bürger aus dem Raum Stuttgart gewesen, ihre früheren Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag auch weiter behalten zu können. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen der Seniorin aus Stuttgart und des Rollstuhlfahrers aus Schwäbisch Gmünd gegen den Südwestrundfunk (SWR) abgewiesen.

Für die Prozessbeobachter kommt diese Entscheidung nicht unerwartet. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Michael Kluska aus dem niedersächsischen Wennigsen, hat bundesweit schon häufig derart Betroffene vor Gericht unterstützt – so etwa einen „Totalmedienverweigerer“ in Nordrhein-Westfalen. Er weiß von bereits 600 Klagen in der ganzen Republik. Schon 20-mal habe es in diversen Bundesländern zu diesem Themenkomplex Verwaltungsgerichtsurteile gegeben – etwa in Potsdam, Bremen, Halle an der Saale, Saarlouis oder Osnabrück. Auch die beiden Landesverfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz hätten entsprechende Klagen abgewiesen: Beim seit 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei alles verfassungskonform. Dass sich nun ausgerechnet die Stuttgarter Richter gegen alle bisherigen Entscheidungen ihrer Kollegen stellen würden, sei nicht zu erwarten gewesen, erklärt Kluska.

Dennoch wollen er und seine Mandantin Reinhild Cuhorst nicht klein beigeben. Die gebürtige Stuttgarterin hat neben ihrem Wohnsitz in der Landeshauptstadt auch noch einen weiteren in Kressbronn am Bodensee. Die Schubert-Liebhaberin hört viel Radio, vor allem klassische Musik. Vom Fernsehen hält sie jedoch nichts und besitzt auch keinen. Bisher musste sie deshalb nur die reduzierte Gebühr von 5,76 Euro monatlich bezahlen und tut dies, in Absprache mit dem SWR, bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung des Falls auch weiterhin. Seit Anfang 2013 muss sie eigentlich jedoch nicht nur 17,98 Euro, sondern wegen ihrer beiden Wohnsitze gar das Doppelte zahlen. Die Regelung des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (als Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale GEZ) ist eindeutig: „Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Beitrag zu zahlen.“

„Ich habe Jahrzehnte meine Gebühren bezahlt, weil ich ja auch eine Leistung in Anspruch nehme “, sagt die 75-Jährige, „aber nun erhöht sich mein Beitrag gar um 600 Prozent.“ Sie sei eine „Nur-Radiohörerin“, sagt die frühere Oberärztin der Klinik Schillerhöhe in Gerlingen, und deshalb sei sie nicht gewillt, den vollen Beitrag zu zahlen.

Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht scheiterte sie nun jedoch ebenso wie Rollstuhlfahrer Siegfried Wörner aus Gmünd. Als Schwerbehinderter war er bis Ende 2012 von der Rundfunkgebühr befreit. Seitdem gilt für diese Gruppe ein ermäßigter Beitrag von einem Drittel der Monatsgebühr, also 5,99 Euro. Wörners Begehr, ihn komplett von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien, lehnte das Stuttgarter Gericht ab.

Auch hier wird es auf die nächsthöhere Instanz, also den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim und dann auf das Bundesverwaltungsgericht hinauslaufen. Der 60-jährige Wörner sagt, ihm gehe es nicht um die sechs Euro, sondern generell um die Rechte der Behinderten. Angesichts der „grundsätzlichen Bedeutung“, so erklärte Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler am Donnerstag, habe das Verwaltungsgericht die Berufung zum Urteil zugelassen.