Im Park in den Talwiesen in Zuffenhausen stehen unter anderem Holundersträucher, Apfel- und Birnbäume sowie Brombeeren entlang des Feuerbachs. Foto: Marta Popowska

Apfel- und Birnbäume, Kirschen, Haselnüsse und Holunder zieren den öffentlichen Raum – auch im Stuttgarter Norden. Da möchte man schon einmal von der ein oder anderen Frucht naschen. Ein Selbstbedienungsladen ist die Stadt allerdings nicht. Ernten ist nicht immer erlaubt.

Stuttgarter Norden - Ein Spaziergang durch den Höhenpark oder entlang des Feuerbachs durch Zuffenhausen offenbart es dieser Tage: Mit dem Spätsommer und Herbst kommt auch die Reifezeit vieler heimischer Obstsorten – auch in der Stadt. Apfel- und Birnbäume, Kirschen, Pflaumen, Haselnüsse und Holunder zieren den öffentlichen Raum nicht nur, sondern verführen so manchen im Vorbeigehen auch von der ein oder anderen Frucht zu naschen. Doch Obacht: Ein Selbstbedienungsladen ist die Stadt allerdings mitnichten. Nicht alles ist erlaubt und gern gesehen.

Seit einigen Jahren erfreut sich die Internet-Plattform www.mundraub.org immer größerer Beliebtheit. Hier kann jeder, der einen Obstbaum auf einer städtischen Fläche entdeckt, diesen auf einer Karte eintragen. Auf der Mundraub-Plattform, bei der mittlerweile rund 55 000 Nutzer registriert sind, finden sich auch zahlreiche Einträge aus Stuttgart. Kirschen in Weilimdorf, Apfel-, Birnen- und Pflaumenbäume in Zuffenhausen, Haselnüsse in Feuerbach oder Kornelkirschen im Höhenpark: Die Stadt scheint ein einziger Obstgarten zu sein.

Ein paar Kirschen auf die Hand sind okay, die Leiter aber tabu

Wenn Walter Wagner vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt mitbekommt, dass Leute im Höhenpark unter den Kornelkirschen Tücher aufspannen und so lange an den Bäumchen rütteln bis die Tücher voll sind, wird ihm ganz anders. „Gerade im Höhenpark sehen wir das nicht gerne“, sagt der Mann, der die Abteilung Stadtgrün leitet. Auch mit der Leiter ankommen, um zwei Kilo Kirschen zu pflücken, wie ein Eintrag aus Stammheim verrät, gehe nicht und sei vor allem nicht erlaubt. In der Vergangenheit habe man in der Stadt, so erklärt Wagner, schlechte Erfahrungen gemacht. Er erinnert sich an abgebrochene Äste und wieder weggeworfenes Obst. Sogar Reifenspuren, weil Leute direkt auf die Flächen gefahren seien, habe man schon vorgefunden.

Auch auf der Mundraub-Seite werden klare Regeln für den behutsamen Umgang mit den Bäumen und Sträuchern genannt und auch, dass man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen soll. Denn Grünflächensatzungen in Kommunen unterscheiden sich. Während die eine Stadt besonders froh um die privaten Erntehelfer ist, kann das in einer anderen ganz anders aussehen.

„Das Thema Ernten ist in der Grünflächensatzung von 2015 geregelt und verboten“, erklärt Wagner. In Paragraf 3 ist unter Punkt 6 zu lesen: „Das Abweiden, Abmähen oder Abernten von Früchten ist nicht erlaubt. Außerhalb von gärtnerisch angelegten Flächen dürfen Pflanzen und Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnommen werden.“ Auch Wagner bestätigt, es sei in Ordnung im Vorbeigehen Kräuter, einen kleinen Blumenstrauß oder etwas Obst auf die Hand mitzunehmen. Auch dürfe man das Fallobst auflesen.

Nicht jede städtische Stelle darf eine Erlaubnis erteilen

Ein weiterer Punkt sind Streuobstwiesen, von den die Stadt laut Wagner hunderte besitze. Auch hier gibt es kein generelles Angebot zu ernten. „In Ausnahmefällen haben wir das Ernten hier sehr zuverlässigen Menschen erlaubt“, sagt Walter Wagner. Diese haben sich aber beim Forstamt vorab gemeldet und man habe das gemeinsam eruiert. Das kann ein paar Kilometer weiter schon wieder anders aussehen. Ostfildern beispielsweise bietet Privatpersonen nach Anmeldung an, auf den städtischen Streuobstwiesen zu ernten. Die Stadt besitzt mehr als 50 Hektar.

Auf die privaten Einträge auf dem Internet-Portal sollte man sich nicht verlassen. Auch Bürgerbüros hätten laut Wagner keine Autorisation, eine Erlaubnis zu erteilen. Wer eine Anfrage hat, kann die Stuttgarter Behördennummer 115 wählen und nach einem Mitarbeiter im Garten-, Friedhofs- und Forstamt fragen und sich nach einem Baum oder einer Fläche erkundigen.