Das Bild zeigt einen Blick in den Stammheimer Gerichtssaal im April 1975. Foto: dpa

Abriss statt Gedenkstätte: Der Gerichtssaal, der vor 40 Jahren durch Prozesse gegen die Terroristen der RAF weltweit bekannt wurde, soll nun doch abgerissen werden.

Stuttgart - 40 Jahre nach der Hochphase des RAF-Terrorssoll in Stuttgart ein Symbol dieser Zeit abgerissen werden: der Gerichtssaal am Gefängnis in Stammheim, der in den 1970er Jahren wegen der Verfahren gegen die RAF-Terroristen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe weltweit bekannt wurde. Das Gebäude in Stuttgart-Stammheim werde nach Fertigstellung eines neuen Prozessgebäudes für das Oberlandesgericht entbehrlich, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Es solle abgebrochen werden, ein Zeitpunkt stehe noch nicht fest.

Lange war unklar, was mit dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude passiert. Der zunächst geplante Abriss das Hafthochhauses mit den Zellen, in denen sich Terroristen der RAF 1977 das Leben nahmen, wurde im Frühjahr zurückgestellt, da die Gefängnisse im Land aus allen Nähten platzen. In dem von ihnen bewohnten siebten Stockwerk sind heute drei Gruppenräume für schulische und Freizeit-Veranstaltungen untergebracht - darunter die ehemaligen Zellen von Baader und Ensslin. Dazu kommen nach weiteren Angaben der Anstaltsleitung 17 Einzelzellen für erwachsene männliche Untersuchungshäftlinge. In der rund 20 Quadratmeter großen Zelle von Baader waren zwischenzeitlich bis zu vier Männer inhaftiert.

Das Mehrzweckgebäude erinnert eher an eine Turnhalle als an einen Gerichtssaal. In den Siebzigern war es eine Festung: „400 bewaffnete Polizisten in und auf dem Gebäude und drum herum, ein Stahlnetz über dem Hof gegen Befreiung mit Hubschraubern, Überwachungskameras, Außenscheinwerfer, Spanische Reiter vor dem Gebäude“, hieß es in einem Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung.

Bis 1997 gab es 49 RAF-Verfahren mit 90 Angeklagten und 1329 Verhandlungstagen. Neben Verfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität wurde später auch gegen Mitglieder diverser anderer Gruppen verhandelt: Das Spektrum reicht von PKK-Funktionären über Terroristen aus Syrien bis zu Anführern diverser Straßengangs.