Das Verwaltungsgericht hat das Wort: Hat die Polizei am Schwarzen Donnerstag rechtswidrig gehandelt? Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der harte Polizeieinsatz am sogenannten Schwarzen Donnerstag gegen S-21-Gegner rechtswidrig war oder nicht. Sieben Opfer haben gegen das Land geklagt.

Stuttgart - Augenreizungen, Netzhautrisse, Knochenbrüche im Gesicht, schwere Augenverletzungen, die beim Kläger Dietrich Wagner fast zur völligen Erblindung geführt haben: Am ersten Tag der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatten die sieben Kläger das Wort. Sie berichteten, wie sie am 30. September 2010, am sogenannten Schwarzen Donnerstag, vom Parkschützeralarm per SMS oder Email aufgeschreckt in den Schlossgarten gekommen waren, um sich gegen die anstehenden Baumfällungen zu stemmen.

Womöglich waren die Platzverweise nicht rechtens

Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richter Walter Nagel muss entscheiden, ob der harte Polizeieinsatz im Schlossgarten zur Räumung des Baufelds für das Grundwassermanagement rechtswidrig war oder nicht. Dabei geht es laut den drei Berufsrichtern und den zwei Schöffinnen um zwei rechtliche Blöcke. War der spontane Protest der S-21-Gegner am 30. September 2010 eine Versammlung? Wenn ja, wären die Platzverweise der Polizei, ausgesprochen über Lautsprecher gegenüber hunderten Demonstranten, die unter anderem die Wasserwerfer zu blockieren versuchten, rechtswidrig gewesen. Denn eine Versammlung muss erst ordnungsgemäß aufgelöst werden. Dies sei laut der Kläger nicht der Fall gewesen.

Und weil sie Teilnehmer einer friedlichen, nicht aufgelösten Versammlung gewesen seien, sei auch die Freigabe und die Anwendung von unmittelbarem Zwang, also Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray, unverhältnismäßig gewesen. Vor allem sei das gezielte Ausrichten des Wasserstrahls der Wasserwerfer auf einzelne Personen angesichts der fehlenden Gefahrenlage völlig überzogen gewesen, so die Argumentation der Kläger. Das beklagte Land beantragt, die Klagen allesamt abzuweisen.

Richter lassen sich nicht in die Karten schauen

Oft geben die Richter am Verwaltungsgericht schon am ersten Prozesstag einen Hinweis darauf, wie sie die Dinge juristisch einschätzen. Im Falle des Schwarzen Donnerstags, bei dem weit mehr als 100 Personen verletzt worden waren, lassen sich die Richter jedoch nicht in die Karten schauen – keine Spur von rechtlicher Würdigung oder einer ersten Einschätzung am ersten Prozesstag.

Für den 71-jährigen Rentner Dietrich Wagner ist die Sache klar. Er spricht von einem „Verbrechen“, das das Land bei der Räumung des Schlossgartens begangen habe. Wagner war von einem Wasserstoß voll im Gesicht getroffen und schwer verletzt worden. Das Foto mit ihm und seinen blutenden Augen ging um die Welt.

Was Wagner zu erwähnen vergisst: Vor dem verheerenden Treffer war er von einem Polizisten aus der Schusslinie genommen worden, hatte sich dann aber wieder vor den Wasserwerfer gestellt. Der Ausgangs dieses Verfahrens hat sicherlich Einfluss auf die Schmerzensgeldforderungen der Opfer gegen das Land.

Keine Genehmigung zur Abholzung

Kurios ist, dass ein Aspekt vor dem Verwaltungsgericht keine Rolle zu spielen scheint. Die Polizei war am 30. September 2010 zu einem Einsatz in den Schlossgarten beordert worden, um eine Maßnahme möglich zu machen, die damals noch gar nicht genehmigt war: die Baumfällungen. Bis spät in die Nacht hinein lag keine Erlaubnis des Eisenbahnbundesamts (Eba) zur Abholzung vor. Im Gegenteil: Kurz vor Mitternacht war ein Schreiben des Eba in der Einsatzzentrale ausgetaucht, in dem ein mehrtägiges Baumfällverbot festgelegt war. Das könne man unberücksichtigt lassen, so der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf laut einer Zeugenaussage vor dem Landgericht.

Der Prozess am Verwaltungsgericht Stuttgart wird am 11. November um 10 Uhr fortgesetzt.