Der Volksentscheid ist eine der zentralen Forderungen der Stuttgart-21-Gegner. Foto: dapd

Die Baden-Württemberger stimmen möglicherweise am 27. November über S-21 ab.

Stuttgart - Die Baden-Württemberger können möglicherweise am 27. November über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abstimmen. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich hat die Kommunen aufgefordert, diesen Termin zu prüfen, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart einen Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“.

Diese sogenannte Anhörung gehört zum Ablauf eines Volksentscheids, damit die Kommunen rechtzeitig die Abstimmung organisieren können. In dem Verfahren können auch andere Termine vorgeschlagen werden; dies sei aber noch nie der Fall gewesen.

Am 16. September wird über Ausstiegsgesetz beraten

Ob es zu einem Volksentscheid kommt, hängt vom Parlament ab. In einer Sondersitzung am 16. September wollen die Abgeordneten über das Ausstiegsgesetz zu Stuttgart 21 beraten und am 28. September darüber abschließend entscheiden. Die Abgeordneten der SPD wollen gegen den Entwurf ihrer Regierung stimmen. Auf diese Weise kommt es zu einem Konflikt zwischen Regierung und Parlament, der eine Volksabstimmung ermöglicht.

Allerdings könnte eine juristische Prüfung das Verfahren noch erheblich in die Länge ziehen. Die Liberale liebäugeln mit einer Klage. Ihrer Meinung nach darf das Volk nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betreffen. Dies ist bei Stuttgart 21 der Fall, da das Land nach bisherigen Planungen 824 Millionen Euro zu dem Milliarden-Projekt beisteuern soll.

OB Schuster hat juristische Zweifel

Auch Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) meldet rechtliche Bedenken am geplanten Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge an. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme schrieb Schuster, dass der Gesetzentwurf „keine Grundlage für eine rechtmäßige Volksabstimmung sein“ könne.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ihr die Möglichkeit gibt, die Finanzierungsvereinbarung für das Bahnprojekt zu kündigen. Am 16. September wird der Gesetzentwurf, zu dem die Betroffenen derzeit angehört werden, im Landtag beraten, am 28. September wird darüber abgestimmt.

Da eine Mehrheit der Parlamentarier für „Stuttgart 21“ ist, wird erwartet, dass das Gesetz im Landtag scheitert. Die Verfassung sieht für den Fall, dass Regierungs- und Parlamentsmehrheit auseinanderfallen, eine Volksabstimmung vor. Schuster sagte, dass dieses Verfahren „das latente Misstrauen vieler Bürger gegen die Politik erheblich verstärken“ würde.

Schuster hält Kündigung für nicht möglich

Darüber hinaus stellte der Oberbürgermeister fest, dass es weder ein vertragliches Kündigungsrecht gebe, noch die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorlägen. „Ein vertragswidriger Ausstieg durch das Land führt zu drastischem Schadensersatz, der an die Bahn zu bezahlen ist.“ Auch die Stadt würde Ansprüche gegen das Land geltend machen, kündigte er an.

Schuster betonte, dass er eine Volksabstimmung als weitere Chance sehe, um zu zeigen, dass die Mehrheit hinter „Stuttgart 21“ stehe. Eine Volksabstimmung dürfe aber „bitte nur über rechtmäßige Gesetze“ herbeigeführt werden.