Der Juchtenkäfer im Schlossgarten könnte für die Angeklagten teuer werden. Foto: Niedersächsische Landesforsten

Die Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz.

Stuttgart - Die Baumfällungen im Schlossgarten für das Projekt Stuttgart 21 in der Nacht zum 1. Oktober 2010 haben ein Nachspiel. Über ein Jahr später hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls gegen drei Projektbeteiligte beantragt. Ein Projektabschnittsleiter, ein Projektingenieur und ein Beauftragter für Umweltschutz sollen wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz Geldstrafen bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter zwischen 31 und 51 Jahren vor, die Fällung einer großen Platane veranlasst zu haben, obwohl sie wussten, dass dort der streng geschützte Juchtenkäfer leben könnte. Dessen Schädigung sei "billigend in Kauf" genommen worden, um die Baumfällarbeiten ohne zeitliche Verzögerung erledigen zu können. Eigentlich hätte der Baum von oben stückweise abgetragen werden müssen, um Käfer und Larven im Zweifelsfall bergen zu können.

Gutachten bewusst zurückgehalten?

Der Vorwurf geht aber noch weiter. So sollen die drei Beschuldigten ein Gutachten, das das Vorkommen des Juchtenkäfers in der Platane für möglich hielt, bewusst zurückgehalten haben. Um eine Verzögerung zu vermeiden, sollen sie es erst wenige Stunden vor der Fällaktion an das Eisenbahn-Bundesamt weitergegeben haben.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der die Anzeige erstattet hatte, begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Sie bestätigt unsere Einschätzung, wonach wir es hier mit einem skandalösen Rechtsbruch der Deutschen Bahn und der Behörden zu tun haben", sagte die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender am Freitag. Auch das Umweltministerium und das Regierungspräsidium hätten von dem Juchtenkäfervorkommen gewusst und "dennoch nichts unternommen".