Erörterung zu Stuttgart 21 Mitte Juli Foto: Leif Piechowski

Der Abbruch der Erörterungsverhandlung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 aus der vorigen Woche hat Folgen für den Verhandlungsleiter Joachim Henrichsmeyer.

Stuttgart - Der Abbruch der Erörterungsverhandlung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 aus der vorigen Woche hat Folgen für den Verhandlungsleiter Joachim Henrichsmeyer. Ihm war aus dem Publikum Befangenheit vorgeworfen worden. Das Regierungspräsidium (RP) hatte auf Vorschlag der Bahn die Erörterung abgebrochen. Besprochen werden sollte die geplante Verdoppelung der Grundwasserentnahme im Schlossgarten.

Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) hat am Freitag Henrichsmeyer „wegen des Anscheins der Besorgnis der Befangenheit mit sofortiger Wirkung dauerhaft von seiner Aufgabe entbunden“. Das teilte dessen Vorgesetzter Michael Trippen, Leiter des Referats Recht und Planfeststellung im RP, in einer Mail einem der Bürger mit, die den Befangenheitsantrag gestellt hatten. Henrichsmeyer ist auch nicht mehr Stellvertreter von Trippen. Es solle sichergestellt werden, dass Henrichsmeyer „keine Berührungspunkte mehr mit der Thematik Stuttgart 21“ habe, so das RP. Der Vorgang werde „selbstkritisch aufgearbeitet“, die erneute Anhörung für die Planänderung im September in neue Hände gelegt.

Der von Henrichsmeyer bestrittene Vorwurf, er habe zur Volksabstimmung Ende 2011 einen Aufruf für Stuttgart 21 unterschrieben. „wird weiter untersucht“, heißt es im Regierungspräsidium. Hätte er tatsächlich unterschrieben, könnte dies dienstrechtliche Konsequenzen haben.