Im Stuttgarter Norden gräbt die Bahn den Tunnel nach Feuerbach Foto: Heiss/Lichtgut

Ein Hauseigentümer in der Frühlingshalde im Stuttgarter Norden wirft der Bahn vor, Teile des nach Feuerbach führenden Bahntunnels ohne Erlaubnis unter seinen Grundstücken zu graben. Dagegen hat er am Montag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage erhoben.

Stuttgart - Er fordert, den Weiterbau zu untersagen. Beklagt ist nicht die Bahn, sondern das Regierungspräsidium Stuttgart (RP).

Bei einer Besprechung im RP am 14. Juli hatte der Eigentümer seine Bedenken vorgebracht. Der eigentliche Tunnelbau, Teil des Projekts Stuttgart 21, ist dabei unstrittig. Es geht um so genannte Anker. Darunter kann man sich überdimensionale Dübel vorstellen, die über und seitlich der Röhre radial gesetzt werden und dem Schutz des Tunnels in dem lockeren Gestein dienen. Von der Tunnelwand gemessen reichen sie bis zu acht Meter nach oben und zur Seite.

Um das Gestein zu festigen setzt die Bahn unter der Frühlingshalde außerdem Schirmankern ein. Sie sind 15 Meter lang, gehen dem Tunnelbau in 39 Meter Tiefe voraus und reichen rund vier Meter über die Röhren.

Die Baugenehmigung von Oktober 2006 decke zwar die Tunnel, nicht aber die Anker ab, sagt der Rechtsanwalt Armin Wirsing. Der Tunnel wird im Grundbuch eingetragen. Dafür erhält der Eigentümer eine Entschädigung. Die Anker blieben dauerhaft im Erdreich und reichten weit über den Tunnelquerschnitt hinaus, sagt Wirsing. „Die Anker sind Baubehelfe, die nach der Fertigstellung des Tunnels funktionslos werden, daher gibt es nur eine vorübergehende Belastung des Grundstücks“ sagt ein Sprecher des Stuttgart-21-Büros. Bei einem Bau dieser Art seien Anker üblich. „Sie müssen in der Baugenehmigung nicht erwähnt werden“, so der Sprecher.

Das RP entschied, dass die Bahn die Grundstücke vom 26. Juli an nutzen darf. Eine Klage dürfe den Bau nicht aufschieben. Diese aufschiebende Wirkung hat Wirsing beantragt. Eine „Augen zu und durch“-Mentalität sei mit dem Eigentumsschutz nicht vereinbar, argumentiert er.