Kläger gegen den Brandschutz in den Stuttgart-21-Tunneln sind gescheitert. Foto: Imago/Arnulf /Hettrich

Rückschlag für die Stuttgart-21-Kritiker: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen die Planungen des Brandschutzes abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen den Brandschutz in den Tunneln von Stuttgart 21 abgewiesen. Geklagt hatte in beiden Fällen die Schutzgemeinschaft Filder, eine der beiden Klagen wurde zusätzlich von drei Privatpersonen unterstützt.