Die Stuttgart-21-Gegner haben einen Etappenerfolg erzielt - das Verwaltungsgericht hat die Bauarbeiten am Grundwassermanagement vorerst gestoppt. Foto: dpa

Update Rund um das Grundwassermanagement dürfen vorerst keine weiteren Rohre verlegt werden.

Mannheim/Stuttgart - Die Bahn muss die Bauarbeiten am sogenannten Grundwassermanagement für den geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 vorläufig einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat bestimmte Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten überraschend gestoppt. Am Grundwassermanagement dürfen vorerst keine weiteren Rohre verlegt werden. Das geht aus dem Eilbeschluss hervor, den der VGH am Donnerstag vorlegte. Das Gericht folgte einem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 5 S 2101/11).

Hintergrund sind Planänderungen der Bahn, die nur in einem sogenannten vereinfachten Planfeststellungsverfahren vom Eisenbahnbundesamt genehmigt worden waren - ohne die eigentlich vorgeschriebene Anhörung von Umweltverbänden. Die Eilentscheidung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Planänderung der Bahn trotzdem noch für rechtmäßig erklärt wird. Zu der Klage des BUND müsse die Bahn nach eigenen Angaben bis zum 31. Oktober Stellung nehmen, erst danach werde beim VGH mündlich verhandelt.

Bahn: "Keine Entscheidung in der Sache"

Die Bahn bezeichnete die VGH-Entscheidung in einer Mitteilung als „keine Entscheidung in der Sache“. Klagen dieser Art seien ein „ganz normalen Vorgang bei Bauvorhaben, nicht die Ausnahme“. Sie will beim Eisenbahnbundesamt einen entsprechenden Antrag stellen und geht davon aus, dass sie „zeitnah“ weiterbauen kann.

Die Bahn hatte ursprünglich Anlagen für das Grundwassermanagement an vier Standorten geplant und genehmigt bekommen, dann aber die Arbeiten an einem zentralen Standort gebündelt. Dagegen hatte der BUND im Juli Klage erhoben und unter Hinweis auf die ständig fortschreitenden Bauarbeiten einstweiligen Rechtsschutz gefordert.

Das Eisenbahnbundesamt und die Bahn hatten in einer Anhörung argumentiert, die Klage beziehe sich nur auf das Technikgebäude, das nun aber schon errichtet sei. Der VGH verneinte dies und bezog sich in seinem Beschluss auch auf die komplette Infrastruktur und damit die Rohre im Bereich des Mittleren Schlossgartens.

BUND: "Wichtiger psychologischer Sieg"

BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß sprach von einem „wichtigen psychologischen Sieg“ und „einem deutlichen Ausrufezeichen seitens des Gerichts“. Er erwarte nun von der Bahn, dass sie auch in anderen Bereichen außerhalb des Schlossgartens keine Rohre mehr verlegt. Sie sollen laut Bahn-Plänen auf rund 17 Kilometern Länge quer durch Stuttgart verlaufen.

„Wir fühlen uns sehr bestätigt, dass wir seit der Errichtung beharrlich gegen das Grundwassermanagement vorgehen“, sagte Frieß. Es sei schön, dass man endlich einen Ansatzpunkt gefunden habe. Die Entscheidung sei der erneute Beweis, dass die Bahn quasi illegal gebaut habe. Frieß forderte die Bahn auf, die Baustelle zurückzubauen. Gleichzeitig appellierte er an die Gegner des Milliardenprojekts: „Ich bitte Euch noch einmal herzlich: Der Zaun wird durch die Polizei entfernt, nicht durch uns.“