Der ehemalige Richter Dieter Reicherter hat das Land verklagt - er will Einsicht in die Akten rund um die Baumfällaktion Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der pensionierte Richter Dieter Reicherter will Einblick in Unterlagen rund um die Baumfällaktion für Stuttgart 21 im Oktober 2010. Dafür streitet er vor dem Verwaltungsgericht.

Stuttgart - Die Sachlage ist so sperrig und kompliziert wie der Name der Verordnung, auf die sich der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, bezieht: Landesumweltinformationsgesetz (UIG). „Ich will wissen, warum am 30. September 2010 die Polizei im Schlossgarten eingesetzt wurde, obwohl damals ein Baumfällverbot bestand“, sagt Reicherter vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart. Außerdem würde er als Kläger gern geklärt haben, ob der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) politisch Einfluss auf den missratenen Polizeieinsatz am sogenannten Schwarzen Donnerstag genommen hat. Das wird Reicherter aber wohl nicht gelingen.

Denn die Justiz hat seine Klage, was Mappus betrifft, überholt. Reicherter wollte Einblick in die Sicherungskopien von Mappus-Emails, die im Spätsommer 2012 entdeckt worden waren. Die Mail-Dateien stammen aus dem Herbst 2010 – also aus der Zeit, als die Polizei den Schlossgarten unter anderem mittels Einsatz von Wasserwerfern geräumt hat, um der Bahn die Baumfällungen zu ermöglichen. Diese Email-Dateien sind nach zähem, juristischen Ringen am 20. Oktober dieses Jahres gelöscht worden. Das hatte der Verwaltungsgerichtshof so im Juli dieses Jahres auf Antrag von Stefan Mappus verfügt. „In diesem Punkt sehe ich meine Klage als erledigt an“, so Dieter Reicherter am Mittwoch vor dem VG.

Nun ist es nicht so, dass das Staatsministerium Dieter Reicherter jeden Einblick in Unterlagen rund um die Baumfällungen versagt hätte. Der Ex-Richter und S-21-Kritiker hat vor geraumer Zeit mehrere Tage in der Villa Reitzenstein Unterlagen gewälzt. Das ist ihm aber nicht genug, denn das Staatsministerium und die Bahn AG blockieren bestimmte Dokumente. Das will Reicherter mithilfe des Verwaltungsgerichts abstellen.

Er will Einblick in Unterlagen zur Kommunikationsstrategie der Bahn in Sachen Stuttgart 21, die von der Bahn mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden. Weitere Punkte sind Unterlagen des S-21-Lenkungskreises, ein Vermerk des Innenministeriums zu kritischen Äußerungen eines Polizeibeamten den Schlossgarteneinsatz betreffend. Auch verlangt er Einblick in als intern eingestufte Mitteilungen zum Untersuchungsausschuss, der den Polizeieinsatz am 30. September 2010 beleuchtet hat.

Das Staatsministerium begehrt die Zurückweisung der Klage. Interne Mitteilungen innerhalb der Behörde müssten zum Schutz einzelner Beamter intern bleiben. Das überzeugt Reicherter überhaupt nicht. Derartige Mitteilungen zum Untersuchungsausschuss seien auch an die CDU-Fraktion und an die damalige Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) gegangen. Also könne von „behördenintern“ nicht die Rede sein.

Die Richterinnen und Richter der 4. Kammer unter Vorsitz von Hilde Dieckmann-Wittel müssen nun entscheiden, inwiefern das Umweltinformationsgesetz bei der Klage Reicherters greift. Wo sind Umweltbelange betroffen, wo nicht? Reicherter sieht’s umfassend: „Alles ist hier umweltrelevant. Schließlich stehen im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 weitere Baumfällungen an.“

Bis zum 4. Dezember wird allerdings nichts passieren. Dem Staatsministerium wurde ein sogenanntes Schriftsatzrecht eingeräumt, sprich das Land kann Unterlagen nachreichen.

Während die Richterinnen und Richter der 4. Kammer des VG also über dem UIG brüten, beschäftigt sich die 5. Kammer derzeit wieder mit der Frage, ob der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag rechtmäßig war. Sieben S-21-Gegner, die bei dem Einsatz verletzt worden waren, wollen festgestellt wissen, dass die Polizeiaktion rechtswidrig und unverhältnismäßig war.

Das Verfahren hatte zeitweise geruht, weil man die strafrechtliche Aufarbeitung abwarten wollte. Seit Mitte des Jahres wird das Verfahren jedoch auf Antrag von drei der sieben Kläger weitergeführt. Ein Ende ist bis dato nicht absehbar.