Wie ist es um den Brandschutz in den Tunneln von Stuttgart 21 bestellt? Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Mit zwei Klagen – einmal unterstützt von drei Privatpersonen – stellt die Schutzgemeinschaft Filder den Brandschutz bei Stuttgart 21 in Frage. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht die Zulässigkeit der Klagen kritisch.

Endet ein weiterer Anlauf, den Brandschutz bei Stuttgart 21 gerichtlich überprüfen zu lassen, noch ehe es um die Sache als solche gegangen ist? Der Eindruck konnte am Dienstag in Mannheim entstehen, wo der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Vorsitz von Vizepräsident Rüdiger Albrecht gleich zwei Klagen (Az.: : 5 S 1972/21 und 5 S 1693/21) im Zusammenhang mit dem Brandschutz von Stuttgart 21 zu verhandeln hatte.