Wie soll der künftige Flughafenhalt aussehen – an dieser Frage scheiden sich die Geister Foto: Leif Piechowski

Bei der Anhörung zum Flughafenhalt kam es am Mittwoch erneut zu einem Disput der Juristen. Die Pläne müssen EU-Recht standhalten, sagt die Bahn. Gegner bezweifeln das.

Bei der Anhörung zum Flughafenhalt kam es am Mittwoch erneut zu einem Disput der Juristen. Die Pläne müssen EU-Recht standhalten, sagt die Bahn. Gegner bezweifeln das.

Stuttgart - Es gibt keine Alternative zur beantragten Flughafenanbindung, sagt die Bahn. Stimmt nicht, sagen die Projektkritiker seit Beginn der Erörterung in der Landesmesse – zumindest was die Gäubahn angeht. Die Bahn solle endlich von ihrem Planungsziel abrücken, die Gäubahn partout zum Flughafen zu führen, forderten Projektgegner am Mittwoch in der Messehalle 4. Züge aus Singen und Zürich müssten weiterhin – über einen vergrößerten Vaihinger Bahnhof als Umsteigehalt für einige wenige Fluggäste – zum Hauptbahnhof fahren.

Nach Naturschutz, Brandschutz, Landwirtschaft und Betriebskonzept ging es am Mittwoch ums große Ganze. Aufgerufen wurden Varianten zur sogenannten Antragstrasse der Bahn. Wortführerin dabei: die Schutzgemeinschaft Filder. Deren Anwalt Tobias Lieber versuchte, das Planungsziel der umsteigefreien Verknüpfung der Gäubahn mit dem Flughafen ins Wanken zu bringen. Er verlangte eine Prognose der Fahrgastzahlen, die künftig mit der Gäubahn zum Flughafen fahren wollen, und eine Kostenschätzung, „sonst machen Sie die Debatte tot“. Zuvor hatte Ingenieur Florian Bitzer für die Bahn erklärt, für eine Kostenschätzung bei Varianten habe kein Anlass bestanden, weil die Bahn für Stuttgart 21 keine Zuschüsse des Bundes verwende. Beim Kostenanteil des Projektpartners Land sei dies anders, „deshalb schmeckt es mir nicht, dass die Kollegen nicht da sind“.

Klingt alles so kompliziert, wie es ist. Das sogenannte Planungsziel bei großen Bauvorhaben muss bestimmten rechtlichen Kriterien standhalten. Sieht die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall das Eisenbahn-Bundesamt, dies als nicht erfüllt, kann das eine Planung zu Fall bringen.

Bahn-Anwalt Walter-Josef Kirchberg erklärte in einer langen Debatte der Rechtsauffassungen, nach EU-Recht, dem Bundesschienenwegeausbaugesetz und dem Landesmessegesetz müsse die Gäubahn den Flughafen direkt anfahren. In einem Planfeststellungsverfahren werde abgewogen, „ob ein verkehrlicher Mehrwert entsteht“, entgegnete Widersacher Lieber. „Sie können sich nicht nur auf Gesetze berufen.“ Bei maximal 100 000 Fahrgästen Zuwachs aus Richtung Süden könne von einem verkehrlichen Mehrwert keine Rede sein, zitierte Lieber ein altes Gutachten zur Gäubahn. Darauf Kirchberg: „Es geht um die verkehrliche Anbindung, nicht um Passagierzahlen.“ Anwalt Lieber weiß: Die Gäubahnvariante hat im Verfahren nur eine Chance, wenn das Planungsziel der Bahn fällt.

Die Trennung von Fern- und S-Bahn-Verkehr, der sogenannte Flughafenbahnhof plus, kam auch zur Sprache. In ihrer Bewertung mehrerer Kriterien kam die Stadt Leinfelden-Echterdingen zu einem 6:2 zugunsten eines Halt unter Flughafenstraße. „Wir brauchen die Zukunftsfähigkeit dieser Variante“, sagte die Erste Bürgermeisterin Eva Noller.