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Stuttgart 21 Aufenthaltsverbot im Schlossgarten bestätigt

dpa/lsw, vom 01.02.2012 18:37 Uhr
 Foto: dpa
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Mannheim - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (vGH) hat am Mittwoch einen Antrag gegen die Räumung des Zeltlagers von Stuttgart-21-Gegnern und gegen ein Aufenthalts-und Betretungsverbot von Teilen des Stuttgarter Schlossgartens abgelehnt. Damit bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Die Räumungspflicht sei nach dem Polizeigesetz gerechtfertigt, urteilte der VGH in Mannheim. Das Zelten im Mittleren Schlossgarten stelle eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, hieß es. Der organisierte Widerstand von Gegnern des Milliardenprojekts der Bahn rechtfertige die Prognose, dass es seitens der Projektgegner „zur Begehung von Straftaten“ kommen werde, hieß es.

In dem Park sollen bis Ende Februar mehr als 170 Bäume gefällt oder versetzt werden. Der Beschluss sei eine Zwischenentscheidung in einem Beschwerdeverfahren. Über den Eilantrag des BUND werde in den nächsten Tagen entschieden, teilte der VGH mit.

Kommentare (25)
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FEB
03
21:23 Uhr, geschrieben von Demokrat
@ 14:27 Uhr, geschrieben von Parkschlumpf - Schikane
Welche Alternativen haben denn die Gerichte. Wir haben Normen und Werte, die von der Mehrheit getragen werden. Diese umzusetzen sind eben nicht böswillig bereitete Schwierigkeiten um irgendjemand damit zu ärgern (Schikane), sondern es werden die bestehenden Gesetzte umgesetzt. Und da hat sich jeder dran zu halten. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
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FEB
03
14:27 Uhr, geschrieben von Parkschlumpf
Tja, bin wohl ein undemokrat
Finde es erheitern, was man mir unterstellt, nur weil ich die Schikanerei in Stuttgart kritisiere. Waren sie in letzter Zeit in Stuttgart?
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FEB
02
15:21 Uhr, geschrieben von mrstaeffele
@siggi
"Recht muss Recht bleiben" gilt auch bei Ihnen hoffentlich für Juchtenkäfer, Fledermäuse und Bäume, oder etwa nicht...?!
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