Die Abschuss-Erlaubnis geht laut Rastätter auf das Reichsjagdgesetz von 1934 zurück und ist aus ihrer Sicht längst überholt. Der Gedanke, dass Tiere „Mitgeschöpfe des Menschen“ seien, sei heute im bürgerlichen Recht verankert, der Tierschutz stehe inzwischen sogar in der Landesverfassung. Umso enttäuschter ist Rastätter über die negative Antwort des Landes. Die Regierung wolle nicht einmal erheben, wie viele Hunde und Katzen in Baden-Württemberg jährlich Jägern zum Opfer fallen, obwohl dies ohne großen Aufwand möglich wäre. „Landwirtschaftsminister Köberle hat wohl Angst vor der Reaktion der Bevölkerung, wenn Zahlen bekanntwerden“, vermutet Rastätter.
In anderen Bundesländern gibt es Zahlen: So wurden in Nordrhein-Westfalen in der Jagdsaison 2007/08 nach Angaben der Jäger 14.670 Katzen getötet. In Schleswig-Holstein waren es 2005 knapp 10.000 Katzen und 45 Hunde. Rastätter vermutet, dass die Zahlen in Baden-Württemberg ähnlich hoch sind. Bundesweit, schätzt die Tierschutzorganisation Peta, werden pro Jahr rund 400.000 Katzen und 65.000 Hunde von Jägern erschossen oder sterben in Fallen.
In anderen Bundesländern gibt es auch Aktivitäten: Laut Rastätter hat sich die Jamaika-Koalition im Saarland darauf verständigt, den Abschuss von Haustieren zu verbieten. Gleiches strebe auch die geplante rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen an.
Rastätter verweist auch darauf, dass der Landestierschutzbeirat im Südwesten, dem auch die Jäger angehören, als Kompromiss einen probeweisen, dreijährigen Verzicht auf das Abschießen von Haustieren vorgeschlagen habe. Selbst dahinter bleibe die Regierung nun zurück, klagt sie. Jetzt will sie versuchen, im Landtag eine Mehrheit für ein solches Moratorium zu erreichen. Nach der Sommerpause wird ihr Antrag im Landwirtschaftsausschuss behandelt.