Ein Prosit auf die Steillagen: das Lembergerland rund um Roßwag darf sich Lembergerland nennen – aber nicht exklusiv Foto: factum/Bach

Wegen eines Weinguts aus Südafrika darf die Genossenschaft Roßwag-Mühlhausen das Label „Lembergerland“ nicht schützen lassen. Schlimm findet man das nicht – im Gegenteil.

Vaihingen an der Enz - Das deutsche Patent- und Markenamt in München ist das Mekka der Patent- und Copyright-Fetischisten. Wer im Online-Register den Begriff „Lembergerland“ eingibt, findet dort Widersprüchliches: „Marke eingetragen“, steht da zwischen „Anfechtung anhängig“ und „Marke gelöscht“. Das zeigt: Begriff und Wirkung des Lembergerlandes beschäftigen die Münchner Richter seit Jahren.

Urheber dieser vollmundigen Werbebotschaft ist die Genossenschaftskellerei Roßwag-Mühlhausen. Deren ehemaliger Geschäftsführer Bertram Haak hat ein Faible für griffige Marken. Auf ihn gehen letztlich die zahlreichen Versuche zurück, die in Roßwag ansässige Kellerei untrennbar mit dem Begriff „Lembergerland“ zu verknüpfen. Viele Versuche sind gescheitert - verloren hat die Kellerei dennoch nicht, findet man in Roßwag.

Kürzlich hat das Patentgericht der Europäischen Union der Kellerei den rechtlichen Exklusivschutz der Wortmarke „Lembergerland“ versagt. Bereits vor drei Jahren hatten die Roßwager Wengerter den Markenschutz beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet. Doch das Amt sagte Nein, weil der Begriff „Lembergerland“ kaum von der Rebsorte Lemberger zu unterscheiden sei. Die Genossen legten Widerspruch ein, weshalb nun das EU-Patentgericht zu entscheiden hatte. Auch hier sehen die Richter Probleme bei der Unterscheidbarkeit, etwa wenn ein Lemberger aus dem Lembergerland kommt, der Nachbar im Regal aber nicht.

Doch der eigentliche Ablehnungsgrund liegt viele Kilometer weiter südlich: in Südafrika. Hier gibt es, gut anderthalb Stunden nordöstlich von Kapstadt gelegen, ein Weingut namens „Lemberg Estate“. Das könnte der Genossenschaft Roßwag-Mühlhausen herzlich egal sein – gäbe es da nicht ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südafrika und zwar speziell für den Weinmarkt. Und wer die Marke „Lembergerland“ exklusiv für sich beanspruche, der verletze damit die Rechte der „Lemberg Estate“, ganz egal, ob es sich um ein einzelnes Weingut oder um eine geografische Angabe handele, heißt es im Urteil.

Es ist relativ schwierig, Wörter zu schützen

Die von der Genossenschaft vorgebrachte Argumentation, dass es in Deutschland, speziell in Württemberg, viele Flurstücke namens „Lemberg“ gibt, überzeugte die Richter ebenso wenig wie die Beteuerung, die Marke versuche nicht „den Eindruck zu erwecken, aus dem kleinsten Weingut des Westkaps von Südafrika zu stammen“.

Die Genossenschaft zeigt sich keineswegs überrascht von dem Urteil. „Es ist relativ schwierig, Wörter zu schützen, das war im voraus bekannt“, sagt Christian Kaiser, der seit Anfang 2014 Geschäftsführer in Roßwag ist. Es sei der Genossenschaft auch klar gewesen, dass der Lemberger als Rebsorte und Hauptbestandteil des Marken-Wunschbegriffs faktisch nicht unter Exklusivschutz gestellt werden könne. „Das Verfahren war dennoch wichtig für uns“, sagt Kaiser. Selbst durch die gerichtliche Niederlage habe die Genossenschaft etwas Wichtiges erreicht. „Nach dieser Ablehnung können wir den Namen zwar nicht exklusiv führen – aber dafür auch kein anderer.“ Ohne Klage hätte ständig die Gefahr bestanden, dass ein Mitbewerber sein Glück beim Markenamt versuche und dann - im Falle eines Erfolgs - die Genossenschaft Roßwag hätte kräftig zur Kasse bitten können. „So etwas kann teuer werden.“

Fakt ist jetzt: die Roßwager Kellerei hat nach wie vor das Markenrecht für die Wort-Bild-Marke „Lembergerland“ in Kombination mit der Silhouette eines fliegenden Schwans. Eine exklusive Nutzung des Begriffs „Lembergerland“ ist ihnen aber höchstrichterlich verwehrt - kein Beinbruch, wie Christian Kaiser findet. „Wir haben beim Markenaufbau schon gute Vorarbeit geleistet.“ Er meint damit etwa die besetzte Domain im weltweiten Netz oder die Tatsache, dass eine Google-Suche mit dem Begriff vielfach auf Roßwag verweist.

Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil haben quasi auch die Kollegen der Genossenschaft Stromberg-Zabergäu einen Sieg errungen. Diese wollten – als selbst erklärte Heimat des Lembergers – einen Markenschutz für Roßwag gerichtlich verhindern. Ein Sieg auf ganzer Linie sei das für die Mitbewerber nicht, findet Kaiser: „Die Kollegen wollten es uns am liebsten ganz verbieten, den Begriff zu verwenden. Das ist nicht gelungen.“