2011 wurde das Ende der Atomkraft in Deutschland politische besiegelt. Auslöser war die Reaktorkatastrophe von Fukushima. Foto: dpa

Das Ende des Streits um die Kernkraft und den Atomausstieg rückt näher. Die vier Energieversorger gehen nicht mehr gegen das Endlagersuchgesetz, das Moratorium von 2011 und Schacht Konrad vor. Nur zwei Fragen bleiben streitig.

Berlin - Die vier Energieversorger EnBW, Eon, RWE und Vattenfall ziehen fast alle Klagen und Widersprüche in Zusammenhang mit dem Atomausstieg zurück und kommen damit Forderungen der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen nach. Das haben die vier Unternehmen den Fraktionsspitzen der drei Bundestagsfraktionen und dem Bundeswirtschaftsministerium an diesem Freitag brieflich mitgeteilt. Damit wird der Weg frei, die geplante finanzielle Lastenverteilung bei Stilllegung und Rückbau der Meiler sowie der Endlagerung des Atommülls wie geplant nächste Woche in Bundestag und Bundesrat zu beschließen.

Lediglich die Klagen der Stromkonzerne gegen die Brennelementesteuer, die von Experten auf insgesamt acht Milliarden Euro taxiert werden, sowie das Verfahren gegen die Bundesrepublik, das Vattenfall vor einem Schiedsgericht in Washington (ICSID) angestrengt hat, werden weitergeführt. Im Einzelnen erklären alle vier Kernkraftwerksbetreiber in ihren Briefen, die unserer Zeitung vorliegen, dass sie ihre Widersprüche gegen das Endlager in Schacht Konrad, gegen Zahlungsbescheide zum Erkundungsbergwerk in Gorleben sowie die Amtshaftungsklage gegen die zeitweise Abschaltung von Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima (Moratorium) fallen lassen. RWE, Eon und Vattenfall verzichten darüber hinaus auf Verfassungsbeschwerden bei der Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen. RWE und Vattenfall lassen auch Klagen auf die Herausgabe von Dokumenten fallen. Von dem bevorstehenden Klageverzicht hatte unsere Zeitung am 2. Dezember bereits berichtet; die Verständigung darauf wurde den Briefen der vier Unternehmen zufolge einen Tag zuvor erzielt.

Weg für die Neurodnung der Verantwortung in der Atommüll-Entsorgung ist frei

Damit ist der Weg frei für die Neurodnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Dem Gesetzentwurf nach werden die vier Kernkraftwerksbetreiber insgesamt 23,5 Milliarden Euro zum 1. Juli 2017 in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. Eventuell darüber hinaus gehende Lasten und Risiken übernimmt der Bund.

Am Montag wollen sich die Fraktionspitzen von CDU/CSU, SPD und Grünen, die den Entwurf gemeinsam eingebracht haben, zum Stand der Dinge äußern. Die SPD-Vizefraktionschefin Ute Vogt lobte den Schritt der Energieversorger „als tollen Verhandlungserfolg für die Fraktionen“. Sylvia Kotting-Uhl, die Atomexpertin der Grünen sprach von „einem ersten großen Schritt der mich freut. Aber gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss Vattenfall nun auch noch den zweiten Schritt machen und die Klage vor dem Schiedsgericht zurückziehen.“ Die Karlsruher Richter hatten Vattenfall wegen der besonderen Situation im Atomkraftwerk Krümmel als ausgleichsberechtigt eingestuft. „Wir begrüßen die heutige Mitteilung über die Entscheidung der Betreiber-Unternehmen sehr. Damit folgen die Unternehmen den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ erklärten Michael Fuchs (CDU) und Geord Nüßlein (CSU). „Das ist ein wichtiger Schritt, um nach Jahren rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen zu einer dauerhaften und umfassenden Befriedung des Themas Kernenergie zu kommen.“