Die Ortsentlastungsstraße hätte vom unteren Bildrand ausgehend rechts im Bogen um Affalterbach herumführen sollen. Foto: Werner Kuhnle

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Bebauungsplan für eine Ortsentlastungsstraße in Affalterbach für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Bebauungsplan „Ortsentlastungsstraße Affalterbach“ für unwirksam erklärt und die Pläne damit gestoppt. Eine Begründung liegt noch nicht vor, sie wird für Anfang August erwartet. Weil auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgerichtshof nicht zugelassen wurde, bleibt der Gemeinde Affalterbach nun nur noch die Möglichkeit, dagegen binnen eines Monats Einspruch einzulegen. Drei Landwirte, die von der geplanten Umgehungsstraße betroffen wären, hatten Normenkontrollanträge gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans für die Ortsentlastungsstraße eingereicht, über die am 5. Juli mehr als drei Stunden lang verhandelt worden war.