Der Streit um S 21 geht weiter. Foto: dpa

Zwei Juristen aus dem Umfeld der S-21-Gegner werfen zwei Berliner Staatsanwälten Strafvereitelung im Amt vor.

Berlin - Die Stuttgart-21-Gegner Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter werfen zwei Berliner Staatsanwälten Strafvereitelung im Amt vor. Sie haben deswegen Strafanzeige erstattet. Die Anzeige begründen sie so: Die Staatsanwälte würden sich trotz etlicher Strafanzeigen und Beschwerden durch Loeper und Reicherter weigern, Ermittlungen wegen der Verdachts auf Untreue gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Staatskonzerns einzuleiten.

Hintergrund sind die Vorgänge rund um die für Stuttgart 21 entscheidende Aufsichtsratssitzung vom 5. März 2013, bei der das Gremium trotz absehbarer Kostensteigerung und vieler Bedenken grünes Licht für den Weiterbau des Bahnhofs gab. Im Vorfeld des Beschlusses, so die Argumentation der beiden Kläger, hätten die drei beamteten Staatssekretäre, die qua Amt im DB-Aufsichtsrat waren, Zweifel gehabt, ob der Weiterbau aus wirtschaftlichen Gründen zu verantworten sei.

Dann aber, so die Argumentation der Kläger, seien sie vom Kanzleramt „auf Linie“ gebracht worden und hätten dann gegen besseres Wissen im Aufsichtsrat den Weiterbau abgesegnet. Von Loeper ist überzeugt: „Das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses ist nun unausweichlich.“