Der Belagin am Kronprinzplatz ist marode. Viele Werbeveranstalter schlagen dort ihre Zelte auf Foto: Peter Petsch

In der Kronprinzstraße im Stuttgarter Stadtzentrum sollen künftig nicht mehr so viele Werbeveranstaltungen stattfinden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, dem „Veranstaltungswildwuchs“ ein Ende zu bereiten.

Stuttgart - In der Kronprinzstraße im Stuttgarter Stadtzentrum sollen künftig nicht mehr so viele Werbeveranstaltungen stattfinden. Im Stuttgarter Rathaus kündigen sich Änderungen an. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat am Freitag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, dem „Veranstaltungswildwuchs“ in seiner jetzigen Form ein Ende zu bereiten. Die christdemokratische Fraktion zieht Konsequenzen aus den Klagen von Anrainern, die durch die Berichterstattung unserer Zeitung öffentlich geworden waren. Anzahl und Umfang der Verkaufs- und Werbeveranstaltungen auf dem sogenannten Kronprinzplatz hätten inzwischen ein Ausmaß erreicht, das man nicht mehr hinnehmen könne. In dieser Haltung sieht sich die Fraktion noch bestätigt durch die jüngste Entwicklung: Zurzeit dürfe dort das „Tschechische Brauhaus“ sage und schreibe zwölf Tage lang ein schmuckloses und überdimensioniertes Zelt betreiben.

Nach Ansicht der CDU sollten künftig lokale und regionale Anbieter und Aussteller – „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ – Vorrang bei der Nutzung der öffentlichen Flächen haben. Außerdem möchte die CDU die Veranstaltungen zeitlich stärker beschränken und ein Lautsprecherverbot einführen. Und schließlich soll die Verwaltung bei Genehmigungen bedenken, dass für Stuttgarter Händler und Gastronomen in Ladengeschäften und Lokalen nicht zu viel Konkurrenz geschaffen wird.

Die Verwaltung müsse rasch Gespräche mit den betroffenen Anrainern aufnehmen und Vorschläge für genaue Kriterien entwickeln, fordern die CDU-Stadträte Alexander Kotz, Jürgen Sauer und Joachim Rudolf. Die neuen Spielregeln sollten dann in die Richtlinien der Stadt zur Sondernutzung von öffentlichem Raum aufgenommen werden, wenn der Gemeinderat zugestimmt hat. Bisher seien dort für den Kronprinzplatz keine Kriterien vorgegeben.