Entlang der Bundesstraße soll ein Boulevard entstehen. Foto: Achim Zweygarth

Für sein Vorhaben, Spuren der B 14 zu Fußwegen umzubauen, benötigt Oberbürgermeister Fritz Kuhn ein Ja von höherer Stelle: vom Bundesverkehrsminister.

Die Auskunft war eindeutig: „Das geht natürlich nicht.“ So sagte es der Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle vor zwei Jahren. Damit war das Ansinnen der Gemeinschaft von SÖS und Linken im Bezirksbeirat erledigt. Die ökosoziale Fraktion hatte den großen Wurf zu Gunsten der Fußgänger – und zu Ungunsten der Autofahrer – im Stadtzentrum beantragt: Die Theodor-Heuss-Straße zur Fußgängerzone umzuwidmen. Aber die Theodor-Heuss-Straße heißt mit Zweitnamen B 27 und eine Bundesstraße, so beschied es Wölfle, dürfe eine Stadt zuständigkeitshalber nicht sperren, selbst wenn sie es wollte. Zuständig sei der Bund.

Vor gut zwei Wochen schwieg Wölfle bei ähnlicher Gelegenheit. Während der Bürgerversammlung für die Stadtmitte kündigte Oberbürgermeister Fritz Kuhn an, die Konrad-Adenauer- und die Hauptstätter Straße zwar nicht zu sperren, aber zu beschneiden. Das Stadtoberhaupt will Fahrspuren der ungeliebten Stadtautobahn zu Fußwegen umwidmen. Entweder soll in der Mitte der Hauptverkehrsader ein Boulevard gebaut werden oder entlang ihrer Ränder breite Flanierwege. Beide Varianten würden geprüft, sagte Kuhn. Und der Baubürgermeister Peter Pätzold assistierte: „Das werden wir angehen, egal ob an den Rändern oder in der Mitte.“

Wölfle, Kuhn und Pätzold eint das Parteibuch der Grünen, damit die Absicht, den Straßenverkehr zu beschneiden. Die Zahl der Autos in der Stadt um ein Fünftel zu senken, ist Kuhns erklärtes Ziel. Dass es an den Rändern der Konrad-Adenauer- und Hauptstätter Straße geht, ist allerdings fragwürdig – wegen des gleichen Arguments wie bei der Theodor-Heuss-Straße. Die zu verschmälernde Stadtautobahn heißt mit Zweitnamen B 14.

Zuständig für die Sperrung von Fahrspuren ist zwar nicht der Bund, sondern das Land. Dessen Verkehrsministerium muss gemäß Fernstraßengesetz formal eine sogenannte Teileinziehung beschließen, um die künftigen Gehwege gleichsam der Stadt Stuttgart zu übereignen. Das Bundesverkehrsministerium muss zustimmen. Was nicht ausgeschlossen ist, aber mit einiger Gewissheit zum Streitfall würde. Die Voraussetzung für eine Teilsperrung einer Bundesstraße ist, dass ihre Funktion erhalten bleibe. So erklärt es die Pressestelle des Verkehrsministers Alexander Dobrindt. Was insbesondere bedeutet: Auch eine schmalere B 14 muss „den weiträumigen Verkehr aufnehmen können“.

Ähnlich dachten auch die städtischen Ämter noch im Fall der letzten Sperrung einer Verkehrsader durch das Zentrum: der Königstraße. Bevor die Autos zu Gunsten der Fußgänger von ihr verbannt wurden, veränderte die gesamte Stadtmitte ihr Gesicht. Den Planietunnel gab es zuvor genauso wenig wie die Berg- und Talbahnen der B 14. Die Paulinenbrücke wurde seinerzeit gebaut, die Theodor-Heuss-Straße ausgebaut, um den Verkehr aufzunehmen. Gleiches gilt für die Straße, die nach dem Willen des Oberbürgermeisters wieder schrumpfen soll, die Hauptstätter Straße.