Die Zufahrt ist schon blockiert. Ein Baum soll noch gepflanzt werden Foto: Horst Rudel

Direkt vor den Stellplatz eines Hausbesitzers in Oberesslingen hat die Stadt einen kleinen Grünstreifen gebaut. Die private Parkmöglichkeit sei illegal, argumentiert das Baurechtsamt.

Esslingen - „Ausfahrt freihalten“ steht an der Rampe in Richtung des Einfamilienhauses. Doch frei halten kann man an dieser Stelle nichts mehr. Denn die Stadt hat direkt vor der Ausfahrt des Besitzers Bruno Weber eine kleine Grünfläche angelegt, um dort einen Baum zu pflanzen. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist die Folge eines Streits zwischen dem Esslinger Bauamt, dem Bauträger und dem Hausbesitzer, der in der Stadt kein ganz Unbekannter ist. Unter dem Künstlernamen „Bruno Bär“ betreibt er in der Altstadt seinen sogenannten Bärenladen, wo es allerlei Kurioses zum Thema Teddybär gibt.

Der Gegenstand des Streits ist ein illegaler Stellplatz. Den Baugrund in der Hindenburgstraße hat Bruno Weber vom Stuttgarter Bauträger Manfred Schatz im Jahr 2012 erworben, im Jahr 2013 war das Haus fertig, und die Familie Weber zog ein. Mit im Kaufpreis inbegriffen seien zwei Stellplätze gewesen, einer in der Tiefgarage und einer am Haus, berichtet Weber.

Was er nicht wusste: Dieser zweite Stellplatz war von der Stadt nicht genehmigt worden. Weil sich die Endabnahme verzögerte, hatte Weber zwar bei der Stadt nachgefragt, aber aus seiner Sicht nur unzureichend Antwort bekommen: Es gebe Probleme, war die Antwort, die Stadt sei in Verhandlung mit dem Bauherrn. Der Bauherr ist aber in diesem Fall nicht der Häuslesbesitzer Bruno Weber, sondern der Bauträger Manfred Schatz. Wochen vergingen – und dann ging alles sehr schnell. Allerdings anders, als es sich die Familie vorgestellt hatte: Im Mai rückten die Bagger an und errichteten binnen zweiter Tage ein Baumbeet direkt vor der Ausfahrt der Familie Weber. Der Baum, der dort einmal wachsen soll, ersetzt einen älteren Alleebaum, der im Gebiet gefällt werden musste, damit die Tiefgarage für die kleine Siedlung eine Zufahrt hat. „Über Nacht war unsere teure Investition wertlos“, klagt Weber.

Für den Bauträger Manfred Schatz scheint es selbstverständlich zu sein, Autoabstellplätze ohne große Rückfragen zu bauen. „Solche zusätzlichen Stellplätze werden in 99 Prozent aller Fälle nachträglich genehmigt“, sagt er dazu. Die beiden anderen Stellplätze habe er auch bekommen, nur ebenjenen einen nicht, und das sei nun ein „Härtefall“ für seinen Kunden. Die Stadt findet deutliche Worte für dieses Vorgehen. Für das Rechtsamt ist der Stellplatz „ein Schwarzbau“, der beseitigt werden müsse. Aus ihrer Sicht hat die Stadt bereits einen Kompromiss gemacht, weil sie von den drei nicht genehmigten Stellplätzen zwei nachträglich genehmigt habe. Dieser dritte Stellplatz sei eben wegen des Baumbeets nicht genehmigungsfähig gewesen, sagt ein Mitarbeiter des Baurechtsamts. Die Stadt zeigt Verständnis für das Problem von Bruno Weber. Aber sie könne nicht auf das Binnenverhältnis von Bauherrn und Käufer eingehen.

Manfred Schatz hat nun Bruno Weber eine Entschädigungssumme angeboten, um sich außergerichtlich zu einigen. Doch Weber hat noch verschiedene andere Mängel am Bau festgestellt, die der Bauträger verursacht haben soll. Insgesamt will er etwa 30 000 Euro von Manfred Schatz haben. Immerhin, so sein Argument, habe er für den zugebauten Stellplatz gleich dreifach bezahlt: Erstens in der höheren Kaufsumme für das Haus mit seinen zwei Stellplätzen, zweitens für den Bau des Stellplatzes an sich und drittens für den Rückbau des Platzes, sollte die Stadt auf dem Abriss beharren.

Bruno Weber fühlt sich als Opfer eines Spiels, das er nicht beeinflussen konnte. Der Bauträger verweise auf die Stadt, die Stadt auf den Bauträger und Weber selbst sei von dem Antrags- und Genehmigungsprozess ausgeschlossen gewesen. Er fragt sich auch, ob es nicht die Pflicht der Stadt gewesen sei, ihn als Käufer zu warnen. Dann hätte er rechtzeitig auf seinen Bauträger einwirken können, um den Schwarzbau zu verhindern.