Liedermacher Hans Söllner Foto: Horst Rudel

Hans Söllner gibt nicht auf. Der bayerische Liedermacher hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen drei Polizisten eingelegt, die er im März nach einem Konzert in Esslingen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Machtmissbrauch und Amtswillkür angezeigt hatte.

Hans Söllner gibt nicht auf. Der bayerische Liedermacher hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen drei Polizisten eingelegt, die er im März nach einem Konzert in Esslingen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Machtmissbrauch und Amtswillkür angezeigt hatte.

Esslingen - Der 58-Jährige war nach seinem Auftritt in der Osterfeldhalle auf Drogen kontrolliert worden. Dabei sei er behandelt worden „wie ein 17-jähriger Junkie“. Verschwitzt, ohne Jacke, hätten ihn die Beamten grundlos vor seinem Auto fixiert, gefilzt und ihn lange im Freien stehen lassen, so dass er sich erkältet habe. Außerdem, so Söllners Vorwurf, sei sein BMW bei der Kontrolle massiv beschädigt worden. Die Spürhunde hätten eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die Ledersitze, die Innenverkleidung der Tür und der Lack seien zerkratzt worden. Der Schaden belaufe sich auf rund 4500 Euro.

Der bekennende Kiffer Hans Söllner, der mit schrägem Humor Politiker und die Staatsmacht aufs Korn nimmt, war schon häufig während seiner rund 35-jährigen Bühnenkarriere ins Visier der Polizei geraten. Doch nach der Kontrolle in Esslingen war er offenbar richtig sauer. Denn zum ersten Mal zeigte er Polizeibeamte an. Allerdings sind die Ermittlungen laut der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt worden. Weder Sachbeschädigung noch Körperverletzung im Amt seien den Polizisten nachzuweisen, erklärte die Sprecherin Claudia Krauth auf Anfrage. Möglicherweise sei der Wagen Söllners beschädigt worden, keinesfalls aber vorsätzlich oder rechtswidrig, sondern im Rahmen einer „ordnungsgemäßen Durchsuchung nach dem Polizeirecht“.

Es bleibe dem 58-Jährigen aber unbenommen, „nach dem Polizeigesetz einen Antrag auf Entschädigung einzureichen“. Auch eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung scheide aus, so Claudia Krauth. Es sei nicht zu beweisen, dass sich Söllner nicht auch ohne die polizeiliche Maßnahme erkältet hätte.

Im Übrigen sei auch das Verfahren gegen Söllner selbst eingestellt worden. Ihm sei „ein strafbarer Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln nicht nachzuweisen“. Drogen seien weder im Fahrzeug noch bei ihm gefunden worden. Susanne Pfeilschifter, die Managerin von Hans Söllner, moniert, die Spürhunde hätten das Marihuana im Gegensatz zu den Beamten „witzigerweise nicht gerochen“. Söllner habe sich deshalb gewundert, dass gegen ihn überhaupt ermittelt worden sei.

Vonseiten des Künstlers seien die Vorfälle von jenem Abend im März „auf keinen Fall abgeschlossen“. Er empfinde die Kontrolle nach wie vor als Unrecht und habe deshalb Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Söllner sei einerseits „schockiert“, dass die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, bei der Kontrolle sei alles rechtens abgelaufen und er müsse die Beschädigung des Autos und die – seiner Ansicht nach – herabwürdigende Aktion so hinnehmen. Andererseits habe er „befürchtet, dass es so läuft“. Die Annahme, er hätte sich auch ohne den Polizeieinsatz erkältet, sei absurd, so Pfeilschifter. „Nach dem Auftritt geht er nicht verschwitzt nach draußen – schon gar nicht ohne Jacke.“

Laut der Pressestaatsanwältin Claudia Krauth liegt die Akte jetzt bei der Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft. Diese befinde darüber, ob Söllners Beschwerde zulässig sei oder nicht. Wenn ja, „wird das Ganze noch mal geprüft“.