1,4 Millionen mehr Haushalte können seit der Wohngeld-Reform staatliche Unterstützung beziehen. Foto: IMAGO/Panthermedia/Colour via imago-images.de

Fast doppelt so viel Wohngeld erhalten Berechtigte seit Anfang des Jahres. Welche Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung notwendig sind und wer keinen Anspruch hat – ein Überblick.

Seit Januar 2023 sollen mehr Haushalte mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere in Deutschland dazukommen.

Das „Wohngeld Plus“ ist nach Angaben die „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“.

Bis zu rund 400 Euro monatlich

Das Angebot richtet sich an Haushalte mit einem geringen Einkommen. „Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen“, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. „Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.“ Der Betrag soll auf durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Wer Wohngeld beantragen kann

Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind gesetzlich verankert und werden nach Antragstellung von der zuständigen Behörde geprüft. Folgende Personen können nach Angaben der Regierung „Wohngeld Plus“ beantragen:

• Rentner mit niedriger Rente

• Erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehenden und Paaren mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich

• Studierende können Wohngeld beanspruchen, wenn nicht der ganze Haushalt einen BAföG-Anspruch hat

• Pflegeheimbewohner können ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben

Vor dem Antrag: Überprüfen ob Anspruch besteht

Wer bereits staatlich unterstützt wird, kann in der Regen kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz und BAföG. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, kann mit dem offiziellen Wohngeldrechner überprüft werden. Dieser dient jedoch nur zur Orientierung – für verbindliche Anfragen wird empfohlen sich an die örtliche Wohngeldbehörde zu wenden.