ARCHIV - Das Logo des Energieversorgers Energie Baden-Württenmberg (EnBW) an einem Umspannwerk in Karlsruhe (Aufnahme vom 28.04.2011 mit Fisheye Objektiv). Gut ein Jahr nach dem Einstieg des Landes Baden-Württemberg beim Energiekonzern EnBW lässt die grün-rote Regierung den Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro gerichtlich überprüfen. Das gibt der baden-württembergische Finanzminister Schmid (SPD) am Donnerstag (16.02.2012) in Stuttgart bekannt. Foto: Uli Deck dpa/lsw (Zu lsw - Thema des Tages: «Land lässt EnBW-Kaufpreis gerichtlich prüfen» vom 16.02.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa

Geschäfte mit einem russischen Lobbyisten haben EnBW ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt.

Karlsruhe - Geschäfte mit einem russischen Lobbyisten haben den Energiekonzern EnBW ins Visier der Mannheimer Staatsanwaltschaft gerückt. Die Behörde habe Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption aufgenommen, sagte Staatsanwalt Peter Lintz am Dienstag. Er bestätigte damit einen Bericht des „Handelsblatt“.

Zunächst war die Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig geworden, wegen Medienberichten über ein Verfahren am Landgericht Karlsruhe. Zwei Schweizer Gesellschaften des russischen Geschäftsmannes Andrey Bykov haben gegen EnBW und zwei Tochtergesellschaften Klage über mehr als 120 Millionen Euro eingereicht. Hintergrund sind Verträge von EnBW mit russischen Partnern, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten.

Stichwort "Scheinverträge" macht hellhörig

Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran sowie um eine Kooperation bei dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim. Anders stellt sich die Sichtweise der klagenden Gesellschaften dar. Sie hätten für EnBW über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. EnBW habe sich zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet. Bei den Verträgen, auf die EnBW pocht, habe es sich um unwirksame Scheinverträge gehandelt.

Das Stichwort „Scheinverträge“ machte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hellhörig, die das Verfahren an die für Wirtschaftssachen zuständigen Kollegen in Mannheim übergab. Das Verfahren richtet sich laut Lintz zunächst gegen keine konkrete Person. Erst wenn sich der Anfangsverdacht erhärte, werde geprüft, gegen welche Personen sich weitere Ermittlungen richten könnten. Das müssen für den Vorgang verantwortliche Personen sein, bei einem Konzern also möglicherweise der Vorstand.

Damit könnte der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen wieder in den Mittelpunkt rücken, der zu der fraglichen Zeit den Konzern leitete. Vor Ostern erwartet Lintz aber keine Ergebnisse der Vorermittlungen.